Eigenbemühungen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Eigenbemühungen
Hallo !! Habe vor kurzem einen Bogen vom Aa mitbekommen in dem ich meine Eigenbemühungen eintragen soll!! Wie sieht das Aa denn, dass ich mich auch wirklich um Arbeit gekümmert habe?? Man könnte doch einfach irgendetwas eintragen, oder?? Und ausserdem werde ich ab August wieder zur Schule gehen, kein Arbeitgeber würde mich nur für einen Monat einstellen....
Du kannst Dir sicher sein das deine Angaben stichhaltig überprüft werden. Ob Nun ein Arbeitgeber dich einstellt, dass steht auf ein anderen Bogen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich frage mich nur wie die das machen wollen...anrufen wo ich mich beworben habe?? Was ist wenn die die Bewerbung gleich in die Tonne schmeissen ohne zu lesen?? Dann bin ich der Dumme??DjTermi hat geschrieben:Du kannst Dir sicher sein das deine Angaben stichhaltig überprüft werden. Ob Nun ein Arbeitgeber dich einstellt, dass steht auf ein anderen Bogen.
Man geht davon aus das bei 10 Bewerbern bestimmt 1 da bei ist der die AA das bestätigen kann, es geht mehr um die Glaubwürdichkeit
Hat dir deine AV keine auflage gemacht wieviele du ein reichen musst ?

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Da die Frage eine passende Überschrift hat möchte ich dazu auch mal etwas in Erfahrung bringen.
Wieviele Bewerbungen sollten denn so in welchen Zeitraum vorgewiesen werden.
Gibt es da Unterschiede in der Art der Bewerbung.
Sind telefonische Bewerbungen gleichwertig als Bemühung anzuerkennen wie umfangreich schriftliche Bewerbungen?
@Ralle
warum fragst Du Dich das? Immer einen Schritt nach dem anderen ?
Wenn Du aus irgendeinem Grund unberechtigter Weise der Dumme sein solltest, weil zum Beispiel die Dame Deine Bewerbung in den Müll geworfen hat wird das sicherlich die Ausnahme sein und da Du nicht nur eine Bewerbung als Eigenbemühung vorweisen solltest wird die Quote der Bewerbungen die in den Müll wandern sicherlich sehr gering sein.
Dj Termi hat es ja auch bestätigt.
Darum meine Frage wieviele Bewerbungen welcher Art reichen aus um glaubwürdig seine Eigenbemühung darzulegen.
Grüße Flunk
Wieviele Bewerbungen sollten denn so in welchen Zeitraum vorgewiesen werden.
Gibt es da Unterschiede in der Art der Bewerbung.
Sind telefonische Bewerbungen gleichwertig als Bemühung anzuerkennen wie umfangreich schriftliche Bewerbungen?
@Ralle
warum fragst Du Dich das? Immer einen Schritt nach dem anderen ?
Wenn Du aus irgendeinem Grund unberechtigter Weise der Dumme sein solltest, weil zum Beispiel die Dame Deine Bewerbung in den Müll geworfen hat wird das sicherlich die Ausnahme sein und da Du nicht nur eine Bewerbung als Eigenbemühung vorweisen solltest wird die Quote der Bewerbungen die in den Müll wandern sicherlich sehr gering sein.
Dj Termi hat es ja auch bestätigt.
Darum meine Frage wieviele Bewerbungen welcher Art reichen aus um glaubwürdig seine Eigenbemühung darzulegen.
Grüße Flunk
Das ist meistens des ermessen des Arbeitsvermitler/ Berufsberater , so knapp 10-15 im Monat sagt man da als Richtlinie. Man kann bei der Agentur für Arbeit ja auch im SIS schauen und sich die Stellen ausdrucken, und auch Kostenlos Anrufen. Wenn die Stelle schon besetzt ist, oder die Qualifikation reicht nicht aus, das auf das aus gedruckte Blatt vermerken und mit einreichen.Darum meine Frage wieviele Bewerbungen welcher Art reichen aus um glaubwürdig seine Eigenbemühung darzulegen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

bewerbungsnachweis
hast du denn mal gefragt,was das soll,wenn du doch eine schule in 1 monat besuchst,ich versteh das mal wieder nicht,was soll denn das??
Bei mir ist es so,dass ich manche bewerbungen,die ich mache,überhaupt nicht mit aufschreibe. diese kontrollen lähmen mich eher,als dass sie bei mir irgendetwas erreichen.
Bei mir ist es so,dass ich manche bewerbungen,die ich mache,überhaupt nicht mit aufschreibe. diese kontrollen lähmen mich eher,als dass sie bei mir irgendetwas erreichen.
Hallo an alle,
auch ich muss den Nachweis bringen, mindestens 10 egal wie. Aber steht jetzt schon fest das ich erst mal einen Kurs am 10.7. für 1 Woche besuchen muss !!!
Und laut Arge hat man sehr warscheinlich ab August einen 1 EUR Job (priv. Meinung meiner Sachbearbeiterin 1 EUR wäre noch zuviel) für mich !!
Was geht jetz eigentlich vor ? Bewerbung, Kurs, 1 EUR-Job oder alles zusammen ? Ich hab bald keinen Plan mehr, wenn ich doch blos schnell einen Job finden würde, dann wär mein Leben wieder geordnet und viel stressfreier !
auch ich muss den Nachweis bringen, mindestens 10 egal wie. Aber steht jetzt schon fest das ich erst mal einen Kurs am 10.7. für 1 Woche besuchen muss !!!
Und laut Arge hat man sehr warscheinlich ab August einen 1 EUR Job (priv. Meinung meiner Sachbearbeiterin 1 EUR wäre noch zuviel) für mich !!
Was geht jetz eigentlich vor ? Bewerbung, Kurs, 1 EUR-Job oder alles zusammen ? Ich hab bald keinen Plan mehr, wenn ich doch blos schnell einen Job finden würde, dann wär mein Leben wieder geordnet und viel stressfreier !
Wünsche noch einen schönen Tag
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Wichtig:
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönlichen Erfahrungen, sowie den Einen oder Anderen Gedanken zu vorhandenen Beiträgen wieder, und sind keine Rechtsberatung. So wie ich auch nach den Erfahrungen der anderen Forenteilnehmer frage.
Dann kannst von deinem Bearbeiter mit einer Sanktion behängt werden sieht dann so aus das die Miete bezahlt wird und dir der Rest als Lebensmittelgutschein übereicht wird (meist für die Dauer von 3 Monaten) hab das hier in Berlin schon oft gehört und selbst bei nem Bekannten mitbekommen (sollte 30 Bewerbungen hatte nur 27). Ist ne ziemlich schlimme Sache. Die mußten Strom, Kitakosten, Telefon etc. alles von dem Kindergeld bezahlen aber gut wir haben Ihn unterstüzt und er ist für uns mit seinen Scheinen einkaufen gegangen und wir haben ihm den Einkauf in Bar gegeben man muß sich nur helfen missen. Hängt aber alles vom Bearbeiter ab. Hoffe dir ist damit geholfen mach lieber die 10 Bewerbungen ist auf jeden Fall sicherer die warten nur drauf dir was zu streichen.
Leben und leben lassen.
@tasha Deinen Beitrag und die folgende Diskussion daraus habe ich abgetrennt.
Du hast da ja sicher auch meine Nachricht bekommen.
Hier könnt Ihr mit Tasha gerne Grundsätzliches Diskutieren.
----> Grundsatzdiskussion <-----
Zum Thema Eigenbemühungen
Ich habe einen Freund der hat mir heute gesagt das er gerade drei Bewerbungen geschrieben hat.
Da fragte ich ihn ob er da keine Auflagen bekommen hat.
Nein er hat keine speziellen Auflagen bekommen was die Art und die Anzahl der Bewerbungen und Eigenbemühungen betrifft.
Also nicht jeder bekommt das was schriftliches.
Grüße Flunk
Du hast da ja sicher auch meine Nachricht bekommen.
Hier könnt Ihr mit Tasha gerne Grundsätzliches Diskutieren.
----> Grundsatzdiskussion <-----
Zum Thema Eigenbemühungen
Ich habe einen Freund der hat mir heute gesagt das er gerade drei Bewerbungen geschrieben hat.
Da fragte ich ihn ob er da keine Auflagen bekommen hat.
Nein er hat keine speziellen Auflagen bekommen was die Art und die Anzahl der Bewerbungen und Eigenbemühungen betrifft.
Also nicht jeder bekommt das was schriftliches.
Grüße Flunk
Hallo!
M.E. kann es überhaupt keine "vorgeschriebene" Anzahl von Bewerbungen geben, die "jedermann" nachzuweisen hat!
Beispiel: ein "ungelernter" langzeitarbeitsloser Hilfsarbeiter hat bereits alle im sog. Tagespendelbereich ansässigen Firmen "abgegrast". Wie kann der denn Monat für Monat 10-30 Bewerbungen nachweisen, ohne sich lächerlich zu machen??? M.E. ist da doch irgendwo eine Grenze - auch für einen "verständigen" Arbeitsvermittler.
M.f.G.
wuschel04
M.E. kann es überhaupt keine "vorgeschriebene" Anzahl von Bewerbungen geben, die "jedermann" nachzuweisen hat!
Beispiel: ein "ungelernter" langzeitarbeitsloser Hilfsarbeiter hat bereits alle im sog. Tagespendelbereich ansässigen Firmen "abgegrast". Wie kann der denn Monat für Monat 10-30 Bewerbungen nachweisen, ohne sich lächerlich zu machen??? M.E. ist da doch irgendwo eine Grenze - auch für einen "verständigen" Arbeitsvermittler.
M.f.G.
wuschel04
Hallo, ich gehe mal davon aus was wenn der Hilfsbedürftige wenn er schon so viele eingebracht hat , was der Vermittler das genau so sieht wie Du. Auch wenn zwischen hoffen und denken ein großer schritt ist *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Die Diskussionen hatte ich "damals" auch mit meiner Vermittlerin beim Arbeitsamt. Habe Ihr eine Bewerbungsmappe von mir in die Hand gedrückt, "so, da können sie sich mal einlesen, ich gehe eine rauchen".
Danach hat sie nochmal selbst, was ich schon vorher zuhause tat, bei den offenen Stellen der BA geguckt.
Ergebnis: Keine Gießkannenmethode, keine bestimmte Anzahl, sondern wie immer zielgerichtet Bewerbungen auf Jobs, die man theoretisch auch bekommen könnte. Alles andere ist schlichtweg Unfug!
Danach hat sie nochmal selbst, was ich schon vorher zuhause tat, bei den offenen Stellen der BA geguckt.
Ergebnis: Keine Gießkannenmethode, keine bestimmte Anzahl, sondern wie immer zielgerichtet Bewerbungen auf Jobs, die man theoretisch auch bekommen könnte. Alles andere ist schlichtweg Unfug!