Stromabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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RedSea
Beiträge: 10
Registriert: 05.01.2006 10:54

Stromabrechnung

Beitrag von RedSea »

Hallöchen :-)

anders als die meissten hier habe ich immer "zu viel" gezahlt und erhalte nun eine Rückzahlung von meinem Stromanbieter ( um die 20 Euro ).

Muss ich das als Einnahme angeben? Ist ja eigentlich mein Geld, was die ja irrtümlich zuviel als Abschlagszahlung genommen haben. :?

Vielen Dank

LG RedSea
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Die Rückzahlung mußt Du nicht angeben!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Morgen RedSea
Zum Thema Guthaben aus Stromabrechnung gibt es hier schon was.
Gruß

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ight=#8516
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
RedSea
Beiträge: 10
Registriert: 05.01.2006 10:54

Beitrag von RedSea »

Vielen Dank :)
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

M.E. macht es schon einen Unterschied, ob es Strom für die Heizung war oder "normaler" Haushaltsstrom! "Heizungsstrom" wird doch im Rahmen der KdU von der Arge gezahlt und eine Rückzahlung müßte dann doch auch denen zugute kommen (weil die zuviel an Abschlägen gezahlt haben). Der "Haushaltsstrom" ist m.W. Bestandteil des Regelsatzes und Rückvergütungen müßten dann auch dem Einzelnen zustehen.

M.f.G.
wuschel04
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