Betriebskostenrückerstattung angeben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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berndt
Beiträge: 2
Registriert: 03.12.2005 09:53

Betriebskostenrückerstattung angeben

Beitrag von berndt »

Ich habe da wieder mal eine Frage zur Betriebskostenrückerstattung.
Mitte Mai habe ich den Nachfolgeantrag für Alg2 gestellt und diesen Monat
habe ich eine Betriebkostenrückerstattung vom Vermieter erhalten.Muss ich den Betrag jetzt bei der Arge melden um eine Rückzahlung zu vermeiden?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo berndt
Wenn Du gleich Bescheid gibst kann der eingegangene Betrag schon im nächsten Monat verrechnet werden.
Andere Möglichkeit: Du legst das Geld beiseite und benutzt es wenn es bei der nächsten Überweisung vom Amt abgezogen wird.
Wird auf jeden Fall irgendwann als Einkommen gewertet, spätestens wenn die Kontoauszüge vorgelegt werden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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