volljähriger Sohn ... Bedarfsgemeinschaft ?!?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nane
Beiträge: 60
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volljähriger Sohn ... Bedarfsgemeinschaft ?!?

Beitrag von nane »

Folgende Situation:

Mutter von 4 Kindern (3 stehn bereits auf eigenen Beinen) verdient 320 Euro. Ihr noch bei ihr lebender volljähriger Sohn (19 Jahre alt) befindet sich noch in Ausbildung.

Bisher war es so:
Mutter und Sohn hatten jeweils eigene ALG2-Anträge gestellt, jedem wurde die halbe Miete zugestanden. Bei zu hohem Verdienst hätte der Sohn keinen ALG2-Anspruch. Der Mutter wird die halbe Miete bezahlt, die andere Hälfte müsste sie sich vom Sohn bezahlen lassen. Evtl. müssten Unterhaltsfragen geklärt werden (wurde mir vom Jobcenter vor nem halben Jahr erklärt)

Nun wird ab 1.7. anders berechnet:
Mutter und Sohn stehen zusammen in einem Bescheid als Bedarfsgemeinschaft. Es wird aktuell weiterhin jedem sein Mietanteil angerechnet, unterm Strich sollte eigentlich das Gleiche rauskommen.



Auf dieser Seite:
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#536596974f0adcc05

hab ich folgendes gefunden:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:

- der Arbeitslose
- der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften)
- im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder


also nicht ein volljähriges Kind. Hat sich hier etwas geändert?
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

Ja, das hat sich verändert. Volljährige Kinder werden der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet. Es ist nur schwer, aktuelle Infos im Netz zu finden, so schnell können Anbieter die Angaben ja gar nicht korrigieren, wie das SGBII geändert wird.

aus-portal.de:
Aufgrund einer Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bilden künftig nicht nur minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, sondern alle unverheirateten und erwerbsfähigen Jugendlichen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten diese dann nicht mehr 100 % der Regelleistung, sondern wie minderjährige Kinder auch den auf 80 % abgesenkten Regelsatz, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II. Die Regierungsfraktionen wollen damit dem Umstand Rechnung tragen, dass Kinder, die weiterhin im Hausalt ihrer Eltern leben, nicht die Generalkosten eines Haushalts wie Versicherungen, Strom und haushaltstechnische Geräte zu tragen haben. Die Eltern müssen ihr Vermögen und Einkommen künftig nicht nur für den Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder einsetzen, sondern auch für diejenigen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 9 Abs. 2 S. 2 SGB II.
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
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Beitrag von nane »

und umgekehrt hat dann ein unter 25jähriger die Eltern zu finanzieren, wenn die beispielsweise beide nicht arbeiten... also da sollte man noch etwas ändern. Dass kanns ja nicht sein
Kaan
Beiträge: 3
Registriert: 27.06.2006 16:48

Beitrag von Kaan »

HaLLO,

ich bin 20 Jahre und wohne noch zu Hause.

Hab mit 21 mein Abi- solang will ich zu Hause wohnen.

Bekam bis jetzt 345/€/Mon - nun hab ich nen Folgeantrag bekommen ...

den ich abgegeben hab. Ändert sich jetzt was bzw. Warum muss mein Vater nen Antrag stellen, wenn er doch selber Arbeitet ?

Er verdient als alleinverdiener knapp 1700 Euro Netto abzüglich Versicherungen Steuern Kita geb. Schulden (Pfändungen von der Bank) zzgl. Kindergeld

Ich hab jetzt Angst, dass ich kein Geld mehr bekomme ... weiss da jemand mehr ?

Grüß

Kaan
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Hallo Kaan,
Was bedeutet denn:

Warum muss mein Vater nen Antrag stellen, wenn er doch selber Arbeitet ?

Hat er auch ein Formular erhalten, oder wie sollen wir das verstehen?
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
Wohnort: Mannheim

Beitrag von nane »

Wieso kriegt ein 20jähriger, der bei den Eltern wohnt und noch zur Schule geht ALG2?
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Bei den 1700€ Netto des Vaters wundert es mich auch das er überhaupt Anspruch auf ALG2 hat.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Kaan
Beiträge: 3
Registriert: 27.06.2006 16:48

Beitrag von Kaan »

Wieso sollt ich das nich bekommen ? Ich hab bisher ja meine eigene Bedarfsgemeinschagt bgebildet- nun ist das nichtmehr der fall und die wollen, dass mein Dad auch sowas ausfüllt.

Weiss der Geier warum ...

Wir haben nich viel Geld für uns - da wird viel gepfändet und nen 5 Köpfe Haushalt ist nicht billig ,.....


ich versteh das ganze nicht....
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