volljähriger Sohn ... Bedarfsgemeinschaft ?!?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
volljähriger Sohn ... Bedarfsgemeinschaft ?!?
Folgende Situation:
Mutter von 4 Kindern (3 stehn bereits auf eigenen Beinen) verdient 320 Euro. Ihr noch bei ihr lebender volljähriger Sohn (19 Jahre alt) befindet sich noch in Ausbildung.
Bisher war es so:
Mutter und Sohn hatten jeweils eigene ALG2-Anträge gestellt, jedem wurde die halbe Miete zugestanden. Bei zu hohem Verdienst hätte der Sohn keinen ALG2-Anspruch. Der Mutter wird die halbe Miete bezahlt, die andere Hälfte müsste sie sich vom Sohn bezahlen lassen. Evtl. müssten Unterhaltsfragen geklärt werden (wurde mir vom Jobcenter vor nem halben Jahr erklärt)
Nun wird ab 1.7. anders berechnet:
Mutter und Sohn stehen zusammen in einem Bescheid als Bedarfsgemeinschaft. Es wird aktuell weiterhin jedem sein Mietanteil angerechnet, unterm Strich sollte eigentlich das Gleiche rauskommen.
Auf dieser Seite:
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#536596974f0adcc05
hab ich folgendes gefunden:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- der Arbeitslose
- der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften)
- im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder
also nicht ein volljähriges Kind. Hat sich hier etwas geändert?
Mutter von 4 Kindern (3 stehn bereits auf eigenen Beinen) verdient 320 Euro. Ihr noch bei ihr lebender volljähriger Sohn (19 Jahre alt) befindet sich noch in Ausbildung.
Bisher war es so:
Mutter und Sohn hatten jeweils eigene ALG2-Anträge gestellt, jedem wurde die halbe Miete zugestanden. Bei zu hohem Verdienst hätte der Sohn keinen ALG2-Anspruch. Der Mutter wird die halbe Miete bezahlt, die andere Hälfte müsste sie sich vom Sohn bezahlen lassen. Evtl. müssten Unterhaltsfragen geklärt werden (wurde mir vom Jobcenter vor nem halben Jahr erklärt)
Nun wird ab 1.7. anders berechnet:
Mutter und Sohn stehen zusammen in einem Bescheid als Bedarfsgemeinschaft. Es wird aktuell weiterhin jedem sein Mietanteil angerechnet, unterm Strich sollte eigentlich das Gleiche rauskommen.
Auf dieser Seite:
http://www.gegen-hartz.de/hartz4.php#536596974f0adcc05
hab ich folgendes gefunden:
Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- der Arbeitslose
- der im Haushalt lebende Partner (Ehe, eheähnliche Gemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften)
- im Haushalt lebende minderjährige und unverheiratete Kinder
also nicht ein volljähriges Kind. Hat sich hier etwas geändert?
Ja, das hat sich verändert. Volljährige Kinder werden der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet. Es ist nur schwer, aktuelle Infos im Netz zu finden, so schnell können Anbieter die Angaben ja gar nicht korrigieren, wie das SGBII geändert wird.
aus-portal.de:
Aufgrund einer Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bilden künftig nicht nur minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, sondern alle unverheirateten und erwerbsfähigen Jugendlichen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten diese dann nicht mehr 100 % der Regelleistung, sondern wie minderjährige Kinder auch den auf 80 % abgesenkten Regelsatz, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II. Die Regierungsfraktionen wollen damit dem Umstand Rechnung tragen, dass Kinder, die weiterhin im Hausalt ihrer Eltern leben, nicht die Generalkosten eines Haushalts wie Versicherungen, Strom und haushaltstechnische Geräte zu tragen haben. Die Eltern müssen ihr Vermögen und Einkommen künftig nicht nur für den Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder einsetzen, sondern auch für diejenigen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 9 Abs. 2 S. 2 SGB II.
aus-portal.de:
Aufgrund einer Änderung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bilden künftig nicht nur minderjährige Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, sondern alle unverheirateten und erwerbsfähigen Jugendlichen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten diese dann nicht mehr 100 % der Regelleistung, sondern wie minderjährige Kinder auch den auf 80 % abgesenkten Regelsatz, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II. Die Regierungsfraktionen wollen damit dem Umstand Rechnung tragen, dass Kinder, die weiterhin im Hausalt ihrer Eltern leben, nicht die Generalkosten eines Haushalts wie Versicherungen, Strom und haushaltstechnische Geräte zu tragen haben. Die Eltern müssen ihr Vermögen und Einkommen künftig nicht nur für den Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder einsetzen, sondern auch für diejenigen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, § 9 Abs. 2 S. 2 SGB II.
HaLLO,
ich bin 20 Jahre und wohne noch zu Hause.
Hab mit 21 mein Abi- solang will ich zu Hause wohnen.
Bekam bis jetzt 345/€/Mon - nun hab ich nen Folgeantrag bekommen ...
den ich abgegeben hab. Ändert sich jetzt was bzw. Warum muss mein Vater nen Antrag stellen, wenn er doch selber Arbeitet ?
Er verdient als alleinverdiener knapp 1700 Euro Netto abzüglich Versicherungen Steuern Kita geb. Schulden (Pfändungen von der Bank) zzgl. Kindergeld
Ich hab jetzt Angst, dass ich kein Geld mehr bekomme ... weiss da jemand mehr ?
Grüß
Kaan
ich bin 20 Jahre und wohne noch zu Hause.
Hab mit 21 mein Abi- solang will ich zu Hause wohnen.
Bekam bis jetzt 345/€/Mon - nun hab ich nen Folgeantrag bekommen ...
den ich abgegeben hab. Ändert sich jetzt was bzw. Warum muss mein Vater nen Antrag stellen, wenn er doch selber Arbeitet ?
Er verdient als alleinverdiener knapp 1700 Euro Netto abzüglich Versicherungen Steuern Kita geb. Schulden (Pfändungen von der Bank) zzgl. Kindergeld
Ich hab jetzt Angst, dass ich kein Geld mehr bekomme ... weiss da jemand mehr ?
Grüß
Kaan
Bei den 1700€ Netto des Vaters wundert es mich auch das er überhaupt Anspruch auf ALG2 hat.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Wieso sollt ich das nich bekommen ? Ich hab bisher ja meine eigene Bedarfsgemeinschagt bgebildet- nun ist das nichtmehr der fall und die wollen, dass mein Dad auch sowas ausfüllt.
Weiss der Geier warum ...
Wir haben nich viel Geld für uns - da wird viel gepfändet und nen 5 Köpfe Haushalt ist nicht billig ,.....
ich versteh das ganze nicht....
Weiss der Geier warum ...
Wir haben nich viel Geld für uns - da wird viel gepfändet und nen 5 Köpfe Haushalt ist nicht billig ,.....
ich versteh das ganze nicht....