Alg2 und Nebenkostenabrechnung 2005

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Tiger

Alg2 und Nebenkostenabrechnung 2005

Beitrag von Tiger »

Hallo,

ich habe eine Frage wie das ist mit der Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2005. Ich beziehe seit 1.1.2005 Alg2 (Familie, 2 Ki.). Wir zahlen momentan für unsere Wohnung 650 € warm. Als angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung wird im Bescheid 610,16 € angegeben und auch gezahlt. Aufgrund einer Nachzahlung im Jahr 2004 zahlen wir seit 1.1.2005 650 € an Miete (darin sind 142,58€ Pauschal für NK enthalten). Aufgrund höherer Gaspreise etc. befürchte ich, dass wir dieses Jahr wieder eine Nachzahlung leisten müssen. Muss ich diese Nachzahlung nun selber tragen oder übernimmt das Amt diese Kosten. Ich wohne in Aschaffenburg.
Vielleicht kennt ja jemand die Regelung!

Vielen Dank im vorraus!

Holger
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Nebenkosten

Beitrag von Carola »

Die Nekostenabrechnung muss zum Amt gebracht werden und die Übernahme der Nachzahlung beantragt werden. Das gleiche gilt für Mieterhöhungen ect. Diese Nachzahlung kann in Form einer Beihilfe übernommen werden.

In Deiner Aussage ist ein Widerspruch, denn wenn im Mietvertrag Pauschalen für Neben- und Heizkosten vereinbart sind, darf der Vermieter diese nicht so einfach erhöhen und es erfolgt keine Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt nur bei Vorauszahlungen also Abschlagszahlungen auf die Jahressumme.
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