Harz 4 Heizung über Strom .. Nachzahlung.. Gehts oder nicht?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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totto4711
Beiträge: 1
Registriert: 08.06.2006 17:58

Harz 4 Heizung über Strom .. Nachzahlung.. Gehts oder nicht?

Beitrag von totto4711 »

Hallo,

Kurz zur Begebenheit.

Meine Freundin Harz 4, 5 Kinder Alleinerziehend.

Hat eine Heizungsanlage über Strom (so Wärmetausch / Speicher) Heizungen. (Es fallen also keine Gas oder Sonstigen Heizkosten an).

Allerdings ist der Stromverbrauch relativ hoch (da sehr alte Heizkörper).

Nun hat sich der Stomversorger gemeldet, und will eine nachzahlung von 350 Euro haben. Soweit so gut. Aufs Konto geschaut.. und festgestellt, das das Geld scho vor dem Erhalt des Briefes abgebucht wurde..

Jetzt die Frage ??

Kann man beim Amt einen Teil der Summe wieder holen ?

Und wenn ja .. wie ?

Würd mich über antworten sehr bedanken.

TOTTO
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo totto4711
Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft, fällige Nachzahlungen beim Amt beantragen. Sofern die Höhe angemessen ist werden die dann übernommen.
Zur Abbuchung durch den Energieversorger:
So geht das nicht wie die das gemacht haben.
Zuerst kommt die Jahresabrechnung zum Kunden in der die Nachforderung aufgeführt ist.
Dann erst wird gezahlt.
Wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt kann man der innerhalb einer Frist widersprechen und das Geld wird von der überweisenden Bank zurückgebucht.
Am besten gleich zur Bank, der Zahlung widersprechen und mit der Rechnung zum Amt und Übernahme beantragen.
Wenn das ganze Geld beim Stromversorger ist hat man sonst nichts mehr für den Lebensunterhalt.
Ein solches Handeln der Stromfirma finde ich reichlich unverschämt.
Die bekommen ihr Geld erst, wenn man es auch hat.

Wenn man Geld überwiesen hat gibt es auch noch eine Chance den Betrag zurückzufordern, klappt allerdings nur wenn das Empfängerkonto gedeckt ist.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Wenn das Geld per Lastschrift abgebucht wurde, kann man es innerhalb von 6 Wochen stornieren u. das würde ich in dem Fall auch sofort tun!
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