Mietkostenübernahmebescheinigung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mietkostenübernahmebescheinigung
hallo,
einige hier kennen sicherlich noch mein problem!
hier erstmal die "kurzfassung" des problems:
wir wollen nach braunschweig umziehen, aus eigenen kräften, da wir KEINE zustimmung von salzgitter haben, salzgitter uns aber auch nicht hier festhalten kann (so sogar die aussage der arge sz)
nun folgendes, eigentlich noch größeres, problem:
wir haben uns wohnungen angeschaut, die natürlich angemessen sind.
anschließend fuhren wir zur arge braunschweig um uns eine der wohnungen "absegnen" zu lassen.
als erstes mussten wir zur infothek, dort haben wir unser anliegen mitgeteilt.
wir legten der mitarbeiterin das datenblatt der wohnung die wir beziehen würden vor, sie sagte uns auch, das die wohnung angemessen sei.
ABER:
sie sagte uns dann auch gleich, das wir erst in bs beim einwohnermeldeamt gemeldet sein müssen, um uns in bs arbeitsuchend zu melden und einen antrag ausfüllen können und auch dann bekommen wir erst die mietübernahmebescheinigung.
HÄÄÄÄHHHH
wie soll das denn gehen?, fragte ich, wir können uns doch erst in bs anmelden, wenn wir eine wohnung haben und die wohnung bekommen wir erst, wenn wir der wohnungsgesellschaft die mietübernahmebescheinigung vorlegen können!!!!!!
also teufelskreis würde ich mal sagen!!!
was können wir machen?
was sagen wir an der infothek, wenn wir das nächste mal dort sind??
bin echt sprachlos über solch bürokratie!
lg anny
einige hier kennen sicherlich noch mein problem!
hier erstmal die "kurzfassung" des problems:
wir wollen nach braunschweig umziehen, aus eigenen kräften, da wir KEINE zustimmung von salzgitter haben, salzgitter uns aber auch nicht hier festhalten kann (so sogar die aussage der arge sz)
nun folgendes, eigentlich noch größeres, problem:
wir haben uns wohnungen angeschaut, die natürlich angemessen sind.
anschließend fuhren wir zur arge braunschweig um uns eine der wohnungen "absegnen" zu lassen.
als erstes mussten wir zur infothek, dort haben wir unser anliegen mitgeteilt.
wir legten der mitarbeiterin das datenblatt der wohnung die wir beziehen würden vor, sie sagte uns auch, das die wohnung angemessen sei.
ABER:
sie sagte uns dann auch gleich, das wir erst in bs beim einwohnermeldeamt gemeldet sein müssen, um uns in bs arbeitsuchend zu melden und einen antrag ausfüllen können und auch dann bekommen wir erst die mietübernahmebescheinigung.
HÄÄÄÄHHHH
wie soll das denn gehen?, fragte ich, wir können uns doch erst in bs anmelden, wenn wir eine wohnung haben und die wohnung bekommen wir erst, wenn wir der wohnungsgesellschaft die mietübernahmebescheinigung vorlegen können!!!!!!
also teufelskreis würde ich mal sagen!!!
was können wir machen?
was sagen wir an der infothek, wenn wir das nächste mal dort sind??
bin echt sprachlos über solch bürokratie!
lg anny
Zuletzt geändert von Anny am 06.06.2006 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
Lasst euch von der Wohnungsgesellschaft den Mietvertrag geben. Damit geht in in die neue Stadt zum Bürgerbüro und meldet euch auf die neue Wohnung an. Mit der Meldebescheinigung zur Arge und die Mietübernahmezusage holen, damit zum Vermieter und alles ist doch erledigt.
Ihr müsst eben dem Vermieter klarmachen das es nur so geht.
Ihr müsst eben dem Vermieter klarmachen das es nur so geht.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
hmmm, gute idee, doch:
leider ist das eine wohnungsgesellschaft und wir bekommen den mietvertrag erst nach erhalt der miet(kosten?)übernahmebescheinigung!
hatte gestern dort genau den gleichen plan, also fragte, ob die mir den mietvertrag mitgeben könnten!
antwort: nein das machen wir nicht, wenn sie darauf bestehen kann es möglich sein, dass sie als mieter abgelehnt werden.
aber dennoch trotzdem vielen dank für deine antwort! und weiter so! manche tips von dir sind echt klasse azze! und das war NICHT ironisch gemeint!!!!
lg
anny
leider ist das eine wohnungsgesellschaft und wir bekommen den mietvertrag erst nach erhalt der miet(kosten?)übernahmebescheinigung!
hatte gestern dort genau den gleichen plan, also fragte, ob die mir den mietvertrag mitgeben könnten!
antwort: nein das machen wir nicht, wenn sie darauf bestehen kann es möglich sein, dass sie als mieter abgelehnt werden.
aber dennoch trotzdem vielen dank für deine antwort! und weiter so! manche tips von dir sind echt klasse azze! und das war NICHT ironisch gemeint!!!!
lg
anny
Also der Vermieter stellt sich aber auch blöde an , dem dürfte doch dran gelegen sein die Wohnung zu vermieten ! Ich würde denen eine schriftliche Zusage von euch anbieten. In der soviel steht wie das ihr die Wohnung 100% nehmt wenn ihr die Mietübernahmebescheinigung von der Arge erhaltet und die bekommt ihr ja.
Oder ihr macht sowas mit der ARGE aus , der SB soll euch ein Schreiben geben das ihr für diese Wohnung eine Mietübernahmebescheingung bekommt sobald ihr umgemeldet seid. Kleiner Dreizeiler wird dem SB wohl noch möglich sein.
Einer der beiden Parteien muss euch da entgegen kommen , sonst wird das nichts.
Oder ihr macht sowas mit der ARGE aus , der SB soll euch ein Schreiben geben das ihr für diese Wohnung eine Mietübernahmebescheingung bekommt sobald ihr umgemeldet seid. Kleiner Dreizeiler wird dem SB wohl noch möglich sein.
Einer der beiden Parteien muss euch da entgegen kommen , sonst wird das nichts.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
da stimme ich die voll und ganz zu, nur gibt es da noch das problem, wie kommen wir an der infothek der arge vorbei, um zu dem zuständigen sachbearbeiter zu gelangen???Azze hat geschrieben:Also der Vermieter stellt sich aber auch blöde an , dem dürfte doch dran gelegen sein die Wohnung zu vermieten ! Ich würde denen eine schriftliche Zusage von euch anbieten. In der soviel steht wie das ihr die Wohnung 100% nehmt wenn ihr die Mietübernahmebescheinigung von der Arge erhaltet und die bekommt ihr ja.
Oder ihr macht sowas mit der ARGE aus , der SB soll euch ein Schreiben geben das ihr für diese Wohnung eine Mietübernahmebescheingung bekommt sobald ihr umgemeldet seid. Kleiner Dreizeiler wird dem SB wohl noch möglich sein.
Einer der beiden Parteien muss euch da entgegen kommen , sonst wird das nichts.
ich glaube langsam, das es eigentlich gaaaaanz einfach ist zwar umzuziehen, doch braunschweig uns NICHT haben möchte!!!!!! und deshalb stellen die sich da total quer!
sollen wir etwa wegen solch einer bürokratie tatsächlich bald auf der straße, unter der brücke leben?????
einen anwalt mit einbeziehen, der dann mal wieder vom arbeitenden volk bezahlt wird? auch irgendwie gemein, find ich zumindest.
oder sollten wir einen "kleinen umweg" gehen? weiß gar nicht inwieweit dies dann betrug wäre, also schreibe ich diesen umweg erst gar nicht! und führe ihn auch nicht durch, weil ich da viel zu viel angst vor den konsequenzen hätte.
lg
anny (ratlos in salzgitter und bald schlaflos unter brücke


Also ich kann dir mal erzählen wie das bei mir ablief als ich umziehen wollte. Ich habe das Wohnungsangebot (nicht Vertrag) mit zur Arge genommen. Dort stand alles drauf , Höhe der Miete, Anzahl Zimmer und m² und Adresse. Wurde kurz durchgerechnet ob die Wohnung angemessen ist und habe dann für diese Wohnung eine Mietübernahmebescheinigung erhalten. Damit zum Vermieter , Vertrag unterschrieben und mit dem Vertrag zum Bürgerbüro und mich umgemeldet. Die Umeldebescheinigung habe ich mit dem Mietvertrag dann bei der Arge eingereicht. Fertig !!! So ist normal der Ablauf.
Warum sollte das bei dir anders ablaufen ? Ich glaube schon eher das der/die an der Info bei der ARGE absolut keine Ahnung hat.
Warum sollte das bei dir anders ablaufen ? Ich glaube schon eher das der/die an der Info bei der ARGE absolut keine Ahnung hat.
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
bist du auch von der einen stadt in die andere gezogen???
so sollte der ablauf ja auch sein! haben mir 3 wohngesellschaften gesagt!
nur diese frau bei der arge *grmbl*( bekomme einen hals, wenn ich darüber nachdenke WIE LANGE wir schon "kämpfen", hat das alles voll ins gegenteil gezogen!
einerseits, JA sie ist auch nur ein mensch, der halt nach den gesetzen arbeitet.
andererseits langsam habe ich die schnauze voll immer und immer wieder den kürzeren zu ziehen!
selbst als ICH ihr erklärte, wir können uns erst ummelden, wenn wir einen wohnung bezogen haben, hat sie NIX dazu gesagt!
am dienstag gehe ich halt wieder hin! vielleicht ist ja eine andere da!!!! wenn nicht frage ich eben, ob ich mich kurzerhand auf die adresse der arge anmelden soll, dann wohne ich in braunschweig und kann den antrag stellen
nein keine sorge GENAU DAS traue ich mich sowieso nicht, aber nächste woche MUSS was passieren, sonst kann ich für NIX garantieren.
lg
anny
und ein schönes we sowie pfingstfest wünsche ich noch!!!
(bin zwar noch da, doch könnten azze und ich uns bald e-mails schreiben *fg*)
so sollte der ablauf ja auch sein! haben mir 3 wohngesellschaften gesagt!
nur diese frau bei der arge *grmbl*( bekomme einen hals, wenn ich darüber nachdenke WIE LANGE wir schon "kämpfen", hat das alles voll ins gegenteil gezogen!
einerseits, JA sie ist auch nur ein mensch, der halt nach den gesetzen arbeitet.
andererseits langsam habe ich die schnauze voll immer und immer wieder den kürzeren zu ziehen!
selbst als ICH ihr erklärte, wir können uns erst ummelden, wenn wir einen wohnung bezogen haben, hat sie NIX dazu gesagt!
am dienstag gehe ich halt wieder hin! vielleicht ist ja eine andere da!!!! wenn nicht frage ich eben, ob ich mich kurzerhand auf die adresse der arge anmelden soll, dann wohne ich in braunschweig und kann den antrag stellen

nein keine sorge GENAU DAS traue ich mich sowieso nicht, aber nächste woche MUSS was passieren, sonst kann ich für NIX garantieren.
lg
anny
und ein schönes we sowie pfingstfest wünsche ich noch!!!
(bin zwar noch da, doch könnten azze und ich uns bald e-mails schreiben *fg*)
Nein bin innerhalb der selben Stadt umgezogen , aber das spielt auch keine Rolle. Die gute Frau an der Info bei der Arge ist einfach hmm naja du weißt schon
!!
Die verwechselt da wohl was. Es ist richtig das du erst dann Leistungen von der neuen ARGE erhälst wenn du auch in dieser Stadt gemeldet bist. Du willst ja aber "noch" keine Leistungen , du willst nur eine Mietübernahmebescheinigung. Dafür muss man nicht in der Stadt gemeldet sein. Verlange nächstes mal jemanden der was zu sagen hat . Anders geht die Sache nunmal nicht, so ist der Ablauf und auch für ganz dumme Leute bei der ARGE wird der nicht geändert
Ich kann da jetzt auch falsch liegen aber anders ist das ja nicht machbar . Wäre sonst ein Teufelskreis. Bürokratie ist zwar teilweise schwer nachzuvollziehen aber ganz Logikfrei ist die auch nicht

Die verwechselt da wohl was. Es ist richtig das du erst dann Leistungen von der neuen ARGE erhälst wenn du auch in dieser Stadt gemeldet bist. Du willst ja aber "noch" keine Leistungen , du willst nur eine Mietübernahmebescheinigung. Dafür muss man nicht in der Stadt gemeldet sein. Verlange nächstes mal jemanden der was zu sagen hat . Anders geht die Sache nunmal nicht, so ist der Ablauf und auch für ganz dumme Leute bei der ARGE wird der nicht geändert

Ich kann da jetzt auch falsch liegen aber anders ist das ja nicht machbar . Wäre sonst ein Teufelskreis. Bürokratie ist zwar teilweise schwer nachzuvollziehen aber ganz Logikfrei ist die auch nicht

Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hallöchen
Das meldetechnische Problem wegen der Wohnungsgenehmigung könnte man beseitigen:
Es war früher nötig das man bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt oder wie es sonstnoch heißen mag, auf dem Formular die Unterschrift des Vermieters benötigte.
Das ist seit einigen Jahren nicht mehr so. Man kann sich z.B. bei guten Freunden oder Bekannten anmelden ohne das der Vermieter das weiß.
Ist nicht ganz die feine Art aber manchmal bleibt nichts anderes übrig wenn mal jemand den Nachweis eines festen Wohnsitzes braucht.
Nur so bekommt der Betreffende dann eine aktuelle Meldbescheinigung die er vorlegen kann.
Nach ein paar Tagen meldet man sich wieder ab wenn alles erledigt ist und gut.
Übrigens hat Verwaltungslogik nicht immer etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun.
Das meldetechnische Problem wegen der Wohnungsgenehmigung könnte man beseitigen:



Es war früher nötig das man bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt oder wie es sonstnoch heißen mag, auf dem Formular die Unterschrift des Vermieters benötigte.
Das ist seit einigen Jahren nicht mehr so. Man kann sich z.B. bei guten Freunden oder Bekannten anmelden ohne das der Vermieter das weiß.
Ist nicht ganz die feine Art aber manchmal bleibt nichts anderes übrig wenn mal jemand den Nachweis eines festen Wohnsitzes braucht.
Nur so bekommt der Betreffende dann eine aktuelle Meldbescheinigung die er vorlegen kann.
Nach ein paar Tagen meldet man sich wieder ab wenn alles erledigt ist und gut.
Übrigens hat Verwaltungslogik nicht immer etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hallo melinde!
ja, so habe ich mir unseren "rettungsweg" auch vorgestellt! doch weiß ich nicht in wie weit das legal ist.
in der heutigen zeit muss man ja sooo vorsichtig sein, um nicht als betrüger oder schmarotzer dazustehen.
außerdem stellt sich da dann noch die frage, ob wir für die wohnung hier dann der arge salzgitter noch die miete zurückbezahlen müssen, obwohl wir ja in wirklichkeit noch bis ende des monats hier wohnen!?
eigentlich wäre es mir ja auch lieber auf dem richtigen weg nach braunschweig zu ziehen, doch andersrum, was ist, wenn das in der nächsten zeit nicht klappt?????
das wird die zeit wohl zeigen, aber ich sags mal so, zur not machen wir das so und sagen einfach anders ging es eben nicht! bei diesem teufelskreis
lg
anny
ja, so habe ich mir unseren "rettungsweg" auch vorgestellt! doch weiß ich nicht in wie weit das legal ist.
in der heutigen zeit muss man ja sooo vorsichtig sein, um nicht als betrüger oder schmarotzer dazustehen.
außerdem stellt sich da dann noch die frage, ob wir für die wohnung hier dann der arge salzgitter noch die miete zurückbezahlen müssen, obwohl wir ja in wirklichkeit noch bis ende des monats hier wohnen!?
eigentlich wäre es mir ja auch lieber auf dem richtigen weg nach braunschweig zu ziehen, doch andersrum, was ist, wenn das in der nächsten zeit nicht klappt?????
das wird die zeit wohl zeigen, aber ich sags mal so, zur not machen wir das so und sagen einfach anders ging es eben nicht! bei diesem teufelskreis
lg
anny
HAT DENN WIRKLICH KEINER MEHR EINEN SAUGUTEN TIP????????????
wir haben nicht mehr lange zeit.
naja, nun werden einige sagen hättet ihr euch früher drum kümmern müssen, doch muss ich dazu sagen, dass wir dies ja schon seit anfang april machen! und BEIDE argen haben uns nix davon gesagt, dass es soooooo schwer ist von der einen zur anderen stadt zu ziehen!
nun, hoffe ihr könnt uns doch noch weiterhelfen!!!!
liebe grüße
anny
wir haben nicht mehr lange zeit.
naja, nun werden einige sagen hättet ihr euch früher drum kümmern müssen, doch muss ich dazu sagen, dass wir dies ja schon seit anfang april machen! und BEIDE argen haben uns nix davon gesagt, dass es soooooo schwer ist von der einen zur anderen stadt zu ziehen!
nun, hoffe ihr könnt uns doch noch weiterhelfen!!!!
liebe grüße
anny
Hallo Anny
Mir fällt auch nichts mehr ein.
Wegen der pro forma Anmeldung wäre das doch eine aus der Not geborene Handlung wenn sonst garnichts anderes geht. Ein Vermieter wird Euch deswegen keinen Ärger machen.
Andererseits, versucht mal beim zuständigen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Erzählt denen Euren Fall und die Probleme.
Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 488-3000
Fax: 0531 488-3001
Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts kann während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr aufgesucht werden. In dringenden Fällen sind auch Terminabsprachen nachmittags möglich.
Die Leute bei einem Verwaltungsgericht sind eigentlich ganz nett.
Ich hatte auch schon mal gegen das Sozialamt bei uns einen erfolgreichen Antrag gestellt.
Wünsche alles Gute
Gruß
Mir fällt auch nichts mehr ein.
Wegen der pro forma Anmeldung wäre das doch eine aus der Not geborene Handlung wenn sonst garnichts anderes geht. Ein Vermieter wird Euch deswegen keinen Ärger machen.
Andererseits, versucht mal beim zuständigen Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Erzählt denen Euren Fall und die Probleme.
Verwaltungsgericht Braunschweig
Am Wendentor 7
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 488-3000
Fax: 0531 488-3001
Die Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts kann während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr aufgesucht werden. In dringenden Fällen sind auch Terminabsprachen nachmittags möglich.
Die Leute bei einem Verwaltungsgericht sind eigentlich ganz nett.
Ich hatte auch schon mal gegen das Sozialamt bei uns einen erfolgreichen Antrag gestellt.
Wünsche alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
danke dir!
das werde ich tun!
heute kam auch endlich mal der bescheid über die ablehnung des umzugs von salzgitter!
da habe ich glatt noch eine frage an euch!
heute habe ich von meiner vermieterin erfahren, dass sie nach unserem auszug die wohnung nutzen möchte, aber dies noch nicht 100 % ig weiß.
nun, falls sie das machen möchte, ist ja nun für uns noch wichtiger die oder eine andere wohnung in braunschweig zu bekommen!
wie verhällt es sich nun rechtlich bzw seitens der arge salzgitter oder braunschweig????
LG
anny
P.S.: ich wüsste echt gern mal, ob wir bald evtl. doch unter der brücke schlafen müssen oder sich da nochwas bewegt! die zeit verrinnt ja sooo schnell
das werde ich tun!
heute kam auch endlich mal der bescheid über die ablehnung des umzugs von salzgitter!
da habe ich glatt noch eine frage an euch!
heute habe ich von meiner vermieterin erfahren, dass sie nach unserem auszug die wohnung nutzen möchte, aber dies noch nicht 100 % ig weiß.
nun, falls sie das machen möchte, ist ja nun für uns noch wichtiger die oder eine andere wohnung in braunschweig zu bekommen!
wie verhällt es sich nun rechtlich bzw seitens der arge salzgitter oder braunschweig????
LG
anny
P.S.: ich wüsste echt gern mal, ob wir bald evtl. doch unter der brücke schlafen müssen oder sich da nochwas bewegt! die zeit verrinnt ja sooo schnell
Offensichtlich ist der Dame an der Infothek nicht ganz klar was sie da fabriziert.
Artikel 11 des Grundgesetzes besagt:
Zumal sich ALLE Behörden und Organe daran zu halten haben.
Man verweigert Euch jedoch dieses Recht.
Ich würde auf dieser Grundlage sofort den Amtsleiter verlangen.
Dort kann man dann wie bereits erwähnt vorgehen und die Bescheinigung einkassieren.
Artikel 11 des Grundgesetzes besagt:
Ich würde die Dame als erstes Fragen ob sie die Staatsbürgerschaft in Frage stellt oder warum sie gegen das GG verstösst.(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Zumal sich ALLE Behörden und Organe daran zu halten haben.
Man verweigert Euch jedoch dieses Recht.
Ich würde auf dieser Grundlage sofort den Amtsleiter verlangen.
Dort kann man dann wie bereits erwähnt vorgehen und die Bescheinigung einkassieren.
danke dir!!!!!
also gehe ich morgen mit dem datenblatt dorthin! und wenn ich NIX von der dame aus der infothek bekomme, wende ich mich an deren Boss!
wie sieht es eigentlich damit aus, wenn die in braunschweig nur die kaltmiete von salzgitter bezahlen wollen, die wohnung hier ist so blöde gebaut, dass der vermieter mit der kaltmiete runtergegangen ist, sonst hätte er hier niemanden hinein bekommen!
und die wohnung in braunschweig hat halt ihren festen aber angemessenen mietzins! aber trotzdem, wären es immerhin ca 80 euro die sie nicht bezahlen wollen!
hat dazu noch jemand einen rat?
ach ja die frage habe ich auch noch in ein anderes posting geschrieben, das aber nicht von mir ist!
lg
anny

also gehe ich morgen mit dem datenblatt dorthin! und wenn ich NIX von der dame aus der infothek bekomme, wende ich mich an deren Boss!
wie sieht es eigentlich damit aus, wenn die in braunschweig nur die kaltmiete von salzgitter bezahlen wollen, die wohnung hier ist so blöde gebaut, dass der vermieter mit der kaltmiete runtergegangen ist, sonst hätte er hier niemanden hinein bekommen!
und die wohnung in braunschweig hat halt ihren festen aber angemessenen mietzins! aber trotzdem, wären es immerhin ca 80 euro die sie nicht bezahlen wollen!
hat dazu noch jemand einen rat?
ach ja die frage habe ich auch noch in ein anderes posting geschrieben, das aber nicht von mir ist!
lg
anny
§22 SGB II:
Der kommunale Träger hat somit keine Möglichkeit die Nebenkosten nicht zu übernehmen, gleichzeitig stellt es einen Verstoß gegen o.g.G. dar.
Ich würde schlicht weg eine Klage erwähnen und das Interesse der Medien an solch einem Fall in den Raum stellen, wirkt Wunder.
Du musst dir darüber im Klaren sein das es um deine Rechte geht und diese vertreten. Die Verwaltung handelt gesetzeswidrig und hat entsprechend die Konsequenzen zu tragen.
Die Angemessenheit bezieht sich auf den Höchstsatz der gezahlt wird, eine zu günstige Miete gibt es nicht.Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Der kommunale Träger hat somit keine Möglichkeit die Nebenkosten nicht zu übernehmen, gleichzeitig stellt es einen Verstoß gegen o.g.G. dar.
Ich würde schlicht weg eine Klage erwähnen und das Interesse der Medien an solch einem Fall in den Raum stellen, wirkt Wunder.
Du musst dir darüber im Klaren sein das es um deine Rechte geht und diese vertreten. Die Verwaltung handelt gesetzeswidrig und hat entsprechend die Konsequenzen zu tragen.
also ist das ganze gar kein wirkliches problem!?!!!
schön, dachten echt schon, das wir bald auf der straße sitzen bzw. keine möglichkeit besteht auf "legalem" wege nach braunschweig zu ziehen!!!
nun kann ich morgen mit erhobenem haupt zur arge braunschweig gehen und ich denke auch wir bekommen da irgendetwas, womit die wohngesellschaft zufrieden ist. und dann endlich mal wieder ein ruhiges nicht nervenauftreibendes wochenende haben.
danke euch vom gaaanzen herzen!
lg
anny
P.S.: werde mich morgen hierzu nochmal melden! (wie das ganze dann hoffentlich positiv zuende gegangen ist)

schön, dachten echt schon, das wir bald auf der straße sitzen bzw. keine möglichkeit besteht auf "legalem" wege nach braunschweig zu ziehen!!!
nun kann ich morgen mit erhobenem haupt zur arge braunschweig gehen und ich denke auch wir bekommen da irgendetwas, womit die wohngesellschaft zufrieden ist. und dann endlich mal wieder ein ruhiges nicht nervenauftreibendes wochenende haben.
danke euch vom gaaanzen herzen!
lg
anny
P.S.: werde mich morgen hierzu nochmal melden! (wie das ganze dann hoffentlich positiv zuende gegangen ist)
ach ja, falls es doch so ausgeht, das die kaltmiete nicht ganz übernommen wird und wir dann einen widerspruch schreiben und gleichzeitig zum gericht gehen, dies dann (so hoffe ich) positiv und in unserem sinne ausgeht,.....
................... bekommen wir dann das zuwenig bezahlte zurück?
nochmal liebe grüße
anny
................... bekommen wir dann das zuwenig bezahlte zurück?
nochmal liebe grüße
anny
Die Kaltmiete muss übernommen werden, es sei denn die Wohnung ist zu groß oder zu "teuer", also nicht angemessen.
Es ist nicht zulässig die Kaltmiete der vorherigen Wohnung anzusetzen.
Im Falle einer Klage wird das Amt angewiesen. Was in der Anweisung steht hängt vom Urteil / dem Beschluss ab. Es ist nicht selten dass ein Sozialgericht selbst teuere Wohnungen zulässt, da die Angemessenheit im Sinne der kommunalen Träger auf Grundlagen von 2003 besteht.
Da Fakto gibt es jedoch immer eine Liste. Die dort enthaltenen Werte kann man sich auch telefonisch einholen um sicher zu gehen das die Wohnung angemessen ist.
Es gibt im §22 weiterhin den Satz:
Es ist nicht zulässig die Kaltmiete der vorherigen Wohnung anzusetzen.
Im Falle einer Klage wird das Amt angewiesen. Was in der Anweisung steht hängt vom Urteil / dem Beschluss ab. Es ist nicht selten dass ein Sozialgericht selbst teuere Wohnungen zulässt, da die Angemessenheit im Sinne der kommunalen Träger auf Grundlagen von 2003 besteht.
Da Fakto gibt es jedoch immer eine Liste. Die dort enthaltenen Werte kann man sich auch telefonisch einholen um sicher zu gehen das die Wohnung angemessen ist.
Es gibt im §22 weiterhin den Satz:
Also, Kopf hoch und durch. Nichts gefallen lassen und die eigenen wenigen Rechte durchboxen.Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Danke danke danke, tausend dank!
ich bin echt erleichtert! manchmal habe ich echt das gefühl das sich die ämter die gesetze so hindrehen, wie sie sie brauchen!
ich als normaler verbraucher komme ganz und gar nicht mit einigen gesetzestexten klar! und dann haben die ja noch mehr chancen die gesetze zu verdrehen!
eine frage habe ich da nun trotzdem noch:
die ehemalige fallmanagerin meines freundes (er war als wir den ersten antrag für den umzug gestellt haben noch 24> diesen schickten wir ihr am 21 april!<) hat dies nur telefonisch abgelehnt und uns auch nach aufforderung KEINEN bescheid geschickt!
und die "neue" sachbearbeiterin hatte uns erst einen termin gegeben für den 29 mai gegeben ( zwei wochen vorher haben wir um einen termin gebeten wegen des umzuges), sie musste aber zum arzt und wir haben dann auf dem flur mit einer anderen und mit der ehemaligen sachbearbeiterin gesprochen. durften dann zwar zum teamleiter doch half der uns nicht wirklich weiter. er kam uns nur mit gespött entgegen, was ich schonmal sehr unfreundlich empfand.
aber gestern bekamen wir eben den bescheid von der "neuen" sachbarbeiterin.
meine frage ist, kann man da noch irgendwas in die wege leiten???
zumal wir nach diesem ganzen hin und her mal unsere vermieterin gefragt haben (aber auch erst gestern) ob wir hier noch länger bleiben können und sie nein sagte, dass ist mir nicht so recht, da ich dann die wohnung evtl. selber beziehe.
könnten wir dann noch etwas machen, wenn wir dies schriftlich von ihr bekommen???
anny
ich bin echt erleichtert! manchmal habe ich echt das gefühl das sich die ämter die gesetze so hindrehen, wie sie sie brauchen!
ich als normaler verbraucher komme ganz und gar nicht mit einigen gesetzestexten klar! und dann haben die ja noch mehr chancen die gesetze zu verdrehen!
eine frage habe ich da nun trotzdem noch:
die ehemalige fallmanagerin meines freundes (er war als wir den ersten antrag für den umzug gestellt haben noch 24> diesen schickten wir ihr am 21 april!<) hat dies nur telefonisch abgelehnt und uns auch nach aufforderung KEINEN bescheid geschickt!
und die "neue" sachbearbeiterin hatte uns erst einen termin gegeben für den 29 mai gegeben ( zwei wochen vorher haben wir um einen termin gebeten wegen des umzuges), sie musste aber zum arzt und wir haben dann auf dem flur mit einer anderen und mit der ehemaligen sachbearbeiterin gesprochen. durften dann zwar zum teamleiter doch half der uns nicht wirklich weiter. er kam uns nur mit gespött entgegen, was ich schonmal sehr unfreundlich empfand.
aber gestern bekamen wir eben den bescheid von der "neuen" sachbarbeiterin.
meine frage ist, kann man da noch irgendwas in die wege leiten???
zumal wir nach diesem ganzen hin und her mal unsere vermieterin gefragt haben (aber auch erst gestern) ob wir hier noch länger bleiben können und sie nein sagte, dass ist mir nicht so recht, da ich dann die wohnung evtl. selber beziehe.
könnten wir dann noch etwas machen, wenn wir dies schriftlich von ihr bekommen???

Wenn ich es richtig verstehe ist eure alte Mietwohnung gekündigt.
Demnach seit ihr von Wohnungslosigkeit bedroht, in akuter Form.
Daher greift ebenfalls §22 des SGB II, da es ein unzumutbarer Zustand ist. Sollte sich wider erwarten das Amt querstellen wäre ein Klage vor dem Sozialgericht mit höchster Eile geboten, um die Bedrohung abzuwenden.
Als Beweismittel ist die Kündigung ausreichend.
Dem Sachbearbeiter muss klar gemacht werden wie dringlich die Sache ist und das er / sie euch in euren Rechten als Deutsche Staatsbürger beschneidet und sogar dem Grundgesetz zuwider handelt, was nicht gerade milde Konsequenzen hinter sich zieht. Auch wenn man mal länger diskutieren muß, durchhalten.
Das Problem besteht in der Unwissenheit, vielmehr baut das SGB II gerade darauf auf, da in wenigen Fällen mit einer Klage zu rechnen ist und der Staat dadurch immerns Kosten spart.
Demnach seit ihr von Wohnungslosigkeit bedroht, in akuter Form.
Daher greift ebenfalls §22 des SGB II, da es ein unzumutbarer Zustand ist. Sollte sich wider erwarten das Amt querstellen wäre ein Klage vor dem Sozialgericht mit höchster Eile geboten, um die Bedrohung abzuwenden.
Als Beweismittel ist die Kündigung ausreichend.
Dem Sachbearbeiter muss klar gemacht werden wie dringlich die Sache ist und das er / sie euch in euren Rechten als Deutsche Staatsbürger beschneidet und sogar dem Grundgesetz zuwider handelt, was nicht gerade milde Konsequenzen hinter sich zieht. Auch wenn man mal länger diskutieren muß, durchhalten.
Das Problem besteht in der Unwissenheit, vielmehr baut das SGB II gerade darauf auf, da in wenigen Fällen mit einer Klage zu rechnen ist und der Staat dadurch immerns Kosten spart.
also, der fall liegt so:
mein freund bekam in braunschweig, was zwar von den kilometerzahlen im pendelbereich liegt, arbeit.
zu diesem zeitpunkt haben wir uns überlegt wieder nach braunschweig zu ziehen und fragten zuerst nur tefeonisch an, ob wir das denn überhaupt dürfen.
die fallmanagerin stimmte dem schon am telefon, das sie dem umzug nicht zustimmen würde, doch festhalten kann sie uns in salzgitter ja auch nicht.
daraufhin schilderte ich ihr unsere situation nochmal schriftlich (antrag auf zustimmung zum umzug mit begründung)
sie rief nach erhalt und durchsicht an und lehnte wieder ab.
dann kam der geburtstag meines freundes und er hatte dann ja eine andere FM, die erhielt das selbe schreiben und daraufhin bekamen wir dann endlich einen bescheid von denen, aber auch erst, als wir bei der geschäftsleitung nachfragten, ob es normal ist, das man keine bescheide egal ob neg oder pos mehr bekommt!
weil wir hier eine kündigungsfrist von 3 monaten einhalten mussten, kündigten wir anfang april um spätestens am 1.juli in der neuen wohnung wohnen zu können, da die meisten vermieter immer "frisch" suchen und dann auch nicht noch 3 monate warten wollen.
als wir dann wohnungen besichtigt haben, haben wir auch erst davon erfahren, das man wohl eine mietkostenübernahmebescheinigung vom amt braucht.
daraufhin haben wir uns bei der arge braunschweig informiert, wie wir nun weiter verfahren können/müssen.
dort wurde uns dann das gesagt, was ich am anfang diese postings schrieb.
da wir gestern überhaupt nicht mehr weiter wusste, habe ich die vermiter hier gefragt, ob wir länger bleiben können, doch die sagte das dass nicht ginge, da sie die wohnung aus altersgründen selber beziehen möchte, da sie in ihrem haus nicht mehr alles machen kann. (für mich verständlich, da sie und ihr mann echt nicht mehr körperlich die fitesten sind), sie dann also evtl. sowieso eigenbedaf angekündigt hätte.
so, ich hoffe das war nun nicht zu lang! und man kann es gut verstehen.
bis dann
anny
mein freund bekam in braunschweig, was zwar von den kilometerzahlen im pendelbereich liegt, arbeit.
zu diesem zeitpunkt haben wir uns überlegt wieder nach braunschweig zu ziehen und fragten zuerst nur tefeonisch an, ob wir das denn überhaupt dürfen.
die fallmanagerin stimmte dem schon am telefon, das sie dem umzug nicht zustimmen würde, doch festhalten kann sie uns in salzgitter ja auch nicht.
daraufhin schilderte ich ihr unsere situation nochmal schriftlich (antrag auf zustimmung zum umzug mit begründung)
sie rief nach erhalt und durchsicht an und lehnte wieder ab.
dann kam der geburtstag meines freundes und er hatte dann ja eine andere FM, die erhielt das selbe schreiben und daraufhin bekamen wir dann endlich einen bescheid von denen, aber auch erst, als wir bei der geschäftsleitung nachfragten, ob es normal ist, das man keine bescheide egal ob neg oder pos mehr bekommt!
weil wir hier eine kündigungsfrist von 3 monaten einhalten mussten, kündigten wir anfang april um spätestens am 1.juli in der neuen wohnung wohnen zu können, da die meisten vermieter immer "frisch" suchen und dann auch nicht noch 3 monate warten wollen.
als wir dann wohnungen besichtigt haben, haben wir auch erst davon erfahren, das man wohl eine mietkostenübernahmebescheinigung vom amt braucht.
daraufhin haben wir uns bei der arge braunschweig informiert, wie wir nun weiter verfahren können/müssen.
dort wurde uns dann das gesagt, was ich am anfang diese postings schrieb.
da wir gestern überhaupt nicht mehr weiter wusste, habe ich die vermiter hier gefragt, ob wir länger bleiben können, doch die sagte das dass nicht ginge, da sie die wohnung aus altersgründen selber beziehen möchte, da sie in ihrem haus nicht mehr alles machen kann. (für mich verständlich, da sie und ihr mann echt nicht mehr körperlich die fitesten sind), sie dann also evtl. sowieso eigenbedaf angekündigt hätte.
so, ich hoffe das war nun nicht zu lang! und man kann es gut verstehen.
bis dann
anny