Umzug !Amt lehnt ab!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Umzug !Amt lehnt ab!

Beitrag von Sweetheart »

Ich will in eine andere Stadt umziehen und mein zukünftiges amt lehnt mich ab.Die sagen das sie mir keine Wohnung bezahlen.
Es ist mit vollkommen klar das ich den Umzug selber zahlen muss,aber was is mit der Miete??Solange ich noch keinen Job habe.Was soll ich da denn am besten vorgehen????
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Hallo Sweetheart,

dein geplanter Umzug wird ja bestimmte Gründe haben.
Mit dieser Begründung kannst du versuchen deinen Umzug durchzusetzen.
Allerdings solltest du die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigen und vor allem darüber nachdenken inwiefern der Umzug dir Vorteile bringt, welche auch als Argumentation dienlich sind.

Nur weil du meinst in einer anderen Stadt bessere Vedingungen vorzufinden ist das natürlich kein wirklicher Grund.
Evtl. ein anstehendes Vorstellungsgespräch etc. anbringen.
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

In der Stadt hab ich ja vorher auch gewohnt ,bin ja nur wegen der arbeit weggezogen,naja und nu bin ich wieder arbeitslos weil die firma keine aufträge mehr hatte.was spricht denn nun dagegen wieder zurückzuziehen??
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Ich bin zwar Sachbearbeiter, allerdings nicht bei einer öffentlichen Einrichtung. Daher kann ich hier nur meine eigene Meinung sowie das angesammelte Wissen wiedergeben.

Was gegen einen Umzug spricht liegt eigentlich auf der Hand.
Außer dass dieser Umzug nur Geld kostet scheint er keinen Vorteil zu erbringen. Durch das SGB bist du "verpflichtet" deinen Unterhalt nach Möglichkeit selbst zu bestreiten. Auch wenn du den Umzug selbst finanzierst ist davon auszugehen dass genau durch diese Belastung dies nicht mehr sichergestellt ist.
Eventuell kannst du verstehen wie es aus staatlicher Sicht wäre.
Ich kann auch dein Begehren nachvollziehen in die gewohnte Umgebung zurück zu wollen. Jedoch hat man als Leistungsempfänger nicht immer die freie Wahl und ist genötigt dem Amt triftige Gründe zu liefern. Wie z.B. die physiche Belastung in der jetzigen Wohnung oder sontige widere Umstände, die günstigere Miete in der neuen Wohnung...

Auch solltest du diesen Umzug schriftlich beantragen und einen Bescheid abwarten, den du dann immer noch anfechten könntest (Widerspruchsverfahren).
Dazu würde ich mir §22 des SGB II genau durchlesen und versuchen die entsprechenden Punkte zu erfüllen.
http://www.rententips.de/gesetze/02/ind ... ID=0202200

Ein Auszug einer Arbeitsanweisung:
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages muss der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers (Job-Center) zu den künftigen Kosten einholen. Dieser ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind (§ 22 Abs. 2 SGB II). Erforderlich ist ein Umzug beispielsweise bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb des Wohnort, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Grundsätzlich nicht erforderlich ist ein Umzug bei Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft, wegen schlechter Ausstattung der Wohnung oder wenn lediglich der Wunsch nach einer anderen Wohngegend besteht.
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Ergänzend bin ich die ganze Zeit am Grübeln ob diese Auflagen nicht doch gegen das Grundgesetz, Artikel 11, verstossen, bzw. bin überzeugt das sie genau dies tun. Sofern der Antrag auf Umzug abgelehnt wird würde ich zumindest auf den Verstoß gegen Artikel 11 des GG hinweisen.

Inwiefern bereits eine verfassungsrechtliche Klage erhoben wurde konnte ich nun noch nicht ersehen.
Gast

Beitrag von Gast »

Liebe Leute, ich möchte alle nocheinmal daran erinnern, das die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland hier die Messlatte ist.

An dieser, unserer Verfassung, orientieren sich auch die Gerichte, dies ist ihr Verfassungsauftrag. Auch die Behörden sollten es tun, tun dies aber nicht immer.

Wer also umziehen will, ohne besonderen "wichtigen" Grund, kann dies tun, sofern er die Allgemeinheit damit nicht belastet; Also, wenn für den Umzug nichts eingefordert wird. So steht es im Grundgesetz.

Da brauche ich dann auch niemanden um "Erlaubnis" fragen.

Hierbei ist nur zu beachten, daß die Miete immer "angemessen" ist.

Zwingt die Behörde mich zu einem Umzug, trägt sie sämtliche Kosten.

Ziehe ich aus "wichtigen" Gründen um, trägt auch hier die Behörde die Kosten, nach deren Zustimmung.

Die Herausforderung an alle besteht darin, diese Rechte auch durchzusetzen.
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Ich erinnere an einen Spruch:
Es reicht nicht allein im Recht zu sein, man muß auch mit der Justiz rechnen
Aufgrund der Auskunft von Sweetheart, ich zitiere:
mein zukünftiges amt lehnt mich ab.Die sagen das sie mir keine Wohnung bezahlen
und in Anlehnung an §22 Abs. 2 SGB II bringt es dem Leistungsempfänger wenig im Recht zu sein, sofern das neue zuständige Amt zunächst, unter Berufung auf die vorherige Ablehnung, keine Wohnkosten übernhemen will.

Die dann anstehende Klage nebst dem Widerspruchsverfahren würde lange genug dauern um einen Wohnungsverlust herbeizuführen.
Ja ich weiß das es auch dagegen / dafür ein Gesetz gibt, nur was bringt einem das wenn die Behörden die eigenen "Rechte" ansetzen und geltendes Recht schlicht ignorieren?

Ich würde in diesem Fall per formlosen Antrag einen Umzug mitteilen und die Übernahme der Kosten der Unterkunft beantragen, sofern sie angemessen sind (und auch dazu gibt es unzählige Urteile und Beschlüsse der Sozialgerichte) und den Verwaltungsakt abwarten, um an eine juristische Handhabe zu gelangen.

So gesehen ist die gesamte Eingliederungsvereinbarung verfassungs- und sittenwidrig, nur passiert mal wieder nix in Deutschland.
Leider fehlen mir die Mittel und das fundierte Wissen um eine Verfassungsklage einzureichen, obwohl es wohl ein Musterbeispiel wäre als nicht Betroffener oder nicht mehr Betroffener gegen den eigenen Staat zu klagen.
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Hm,na da seit ihr ja nun unterschiedlicher Meinungen.
Das problem is halt das ich schon zum nächsten ersten umziehen möchte.
Stimmt das hier denn nun:
Wer also umziehen will, ohne besonderen "wichtigen" Grund, kann dies tun, sofern er die Allgemeinheit damit nicht belastet; Also, wenn für den Umzug nichts eingefordert wird. So steht es im Grundgesetz.

Denn die Umzugskosten trage ich ja selber.
NixPlan
Beiträge: 27
Registriert: 03.06.2006 07:24

Beitrag von NixPlan »

Das ist so vollständig korrekt, siehe Grundgesetz
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Gut ,also kann ich mir nun in der Stadt ne Wohnung suchen,und das amt zahlt mir die miete bis ich nen job gefunden habe ja.Hab ich doch nu richtig verstanden ja?!Danke für eure Hilfe.
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Hast Du richtig verstanden.

Aber was Du noch beachten mußt, daß die Wohnung in der neuen Stadt "angemessen" ist. Jede Kommune hat festgelegt, was am jeweiligen Mietspiegel orientiert angemessen ist und wieviele Quadratmeter einer Person zustehen. Und daran sollte sich die Miete Deiner neuen Wohnung auf jeden Fall orientieren, wenn Du erwartest, daß die Mietkosten von der neuen ARGE übernommen werden. Im Zweifelsfall vorher telefonisch anfragen, was in der neuen Stadt als angemessen gilt, bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst.

Alles klar?

Earl
If in danger or in doubt,
run in circles, scream or shout.
Gast

Beitrag von Gast »

Bitte noch einen Grundsatz beachten.

Immer alles schriftlich verlangen. Ein Telefonat lässt sich vor Gericht schlecht beweisen.
Anny
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Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

hallo!

ich habe fast das selbe problem!

doch heute habe ich vom sachbearbeiter der arge mitgeteilt bekommen, dass sie nur die kaltmiete von hier tragen werden!! das sind fast 100 euro, weil dieses haus total alt ist und der vermieter mit der miete runtergegangen ist, damit er die wohnung überhaupt vermieten kann!

ist da denn nochwas machbar????


lg

anny
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Danke!

Beitrag von Sweetheart »

Jepp hab alles verstanden,ich danke euch .

Oha Anny das ja richtig übel,aber die leute von dieser seite können dir sicher auch weiterhelfen,die sind ganz nett.Grosses Lob an euch :D
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

Frage

Beitrag von Sweetheart »

Es gibt ne neue Info,denn ich habe einen Job gefunden wo ich nächste Woche anfange.Mein jetziges Amt muss doch die Renovierungskosten und umzugskosten tragen da ich ja nun wegen arbeit wegziehe in eine andere stadt oder???

Wie sieht das eigentlich aus .da ich ja ab nächste woche arbeite bekomme ich meinen ersten lohn ja erst am 1.8 .Wie soll ich denn da leben also von was?Oder muss mein jetziges amt noch für mich einmal zahlen??Aber ich bin ja anfang juli schon in der anderen (neuen)stadt.
Könnt ihr mir da weiterhelfen ????
Anny
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Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

hallo

wie weit ist denn dein arbeitsplatz von dir entfernt?

bei uns gabs da bis jetzt NUR probleme, da wir noch volle kanone im pendelbereich wohnen!

lg

anny
Sweetheart
Beiträge: 26
Registriert: 22.05.2006 22:44

...

Beitrag von Sweetheart »

Meine jetzige Wohnung ist ca.240 km von meiner neuen Arbeitsstelle entfernt.Mit dem Zug fährt man knapp 3 stunden.
Ich kann ja nicht jeden tag 6 stunden zug fahren vorallem weil ich ja früh anfangen muss zu arbeiten,da fährt noch kein zug und zudem kann man das einem doch auch nicht zumuten.
Wie weit gilt denn der Pendelbereich??
Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

ich denke das 240 kilometer ausserhalb des tagespendelbereichs liegen!

also antrag stellen bei der noch arge und schonmal mit der neuen in verbindung setzen um die angemessenheitsgrenzen zu erfahren und evt. fragen die du hast zu klären!

lg

anny
Sweetheart
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Registriert: 22.05.2006 22:44

Beitrag von Sweetheart »

Ich muss morgen zum Amt hin ,und da bin ich ja echt mal gespannt was die sagen.
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