Frage zur Erstaustattung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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groov
Beiträge: 8
Registriert: 28.05.2006 01:01

Frage zur Erstaustattung

Beitrag von groov »

Nach fast 5 monaten wurde entlich mein Erstaustattungsantrag vom Sachbearbeiter bearbeitet, mit dem Ergebins, das der mir der Prüfungsdienst ins Haus kommt.
Bin Anfang Januar in meine erste eigene Wohnung gezogen, ohne eigenen Hausrat, habe einen Tag später den Antrag abgegeben. Nach einem Monat wo nichts passiert ist, habe ich angefangen nachzufragen, ich war jede woche beim Vermittler, in den ganzen 5 Monaten habe ich mehrere Rote Zettel schreiben lasse, der Vermittler hatt sogar mal beim Sachbearbeiter angerufen, aber nie passiert irgendwas. Letze Woche durfte ich entlich beim Sachbearbeiter vorsprechen, der mir nichtmal nen Grund nennen konnte warum es so lange gedauert hat.

Nun hab ich ein paar Fragen. Habe einige Sachen wie Duschkabine, Teller, Kochtöpfe, weiteres Küchenmaterial, Handtuchhalter, Spiegelschrank usw. mitlerweile selber gekauft, die auch auf dem Antrag von Anfang Januar aufgeführt waren. Kann ich diese dennoch rückwirkend anrechnen lassen, sprich mir im Zuge der Erstaustattung das Geld wiedergeben lassen ?

Frage deshalb, weil ich ziemlich sauer bin, das man monatelang hingehalten wird, und indirekt gezwungen wird sich die Dinge auf Schuldenbasis selber kaufen zu müssen, oder soll ich 5 Monate lang mit den Händen essen ?

Nächste Frage, da der Saxhbearbeiter meinte die vom Prüfdienst würden sich bei mir melden, heist das jetzt, wie ich hier mehrmals gelesen habe, das die mich schriftlich anschreiben ? Weil ich hab jetzt die befürchtung das sich das ganze noch weitere Wochen, Monate hinzieht !

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie dürfen sich Geld leihen, wenn Sie die Kosten nicht rechtzeitig erstattet bekommen. Nur sollten diese das auch im Ernstfall bestätigen können.

Ein Gespräch mit dem nächsten Vorgesetzten des Sachbearbeiters wirkt doch oft Wunder, ansonsten kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch helfen.

Da Sie ja die Gegenstände rechtzeitig beantragt haben und notwendigerweise inzwischen anschaffen mußten, ist da nichts rückwirkend, die entstandenen Kosten sind bei Anerkennung des Anspruchs (Zeitpunkt eben Januar) zu erstatten. Auch 5 Monate später.
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