Fahrkostenbeihilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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michael73
Beiträge: 70
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Fahrkostenbeihilfe

Beitrag von michael73 »

So, endlich, ich habs vielleicht geschafft, und habe ab nächste Woche einen Arbeitgeber. Ich habe meine Sachbearbeiterin um Fahrkostenbeihilfe gebeten. Ich weiß, dass es sowas gibt, bis zu 6 Monaten. Aber sie meinte, das sei eine Kannbestimmung, und wenn sie nicht will, dann bekomme ich eben nix. Ende basta aus.

Das kanns doch net geben oder??? Ich hab jeden Tag 40km zu fahren. Das macht 800km im Monat, bei einem Spritverbrauch von durchschnittlich 11,5 Liter. Ich kann mir das net gleich leisten, zumal ich anfänglich während der Probezeit auch noch weniger Gehalt bekomme.

Hab ich da ne Chance, vielleicht doch die 6 Monate zu bekommen???
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Wenn Du jeden Tag 40 km fahren mußt u. die Fahrkosten nicht aus eigener Tasche zahlen kannst, dann steht Dir eine Beihilfe zu, allerdings kann man von Dir verlangen, das Du statt Auto ein öffentliches Verkehrsmittel, wie Bus oder Bahn benutzt!
Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

hmmm, sehr interessant!!!!

die ehemalige fallmanagerin meines freundes sagte ihm, als er nachfragte, sowas gibt es nicht, dass ist im freibetrag mit eingerchnet! :roll: selbst wenn der arbeitsplatz noch viel weiter entfernt wäre. eigenartig wie unterschiedlich das von amt zu amt, bundesland zu bundesland und auch mitarbeiter zu mitarbeiter ist.
wuschel04
Beiträge: 121
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Es "gibt" Fahrkostenbeihilfe! Und da würde ich auf jeden Fall auf einem Bescheid bestehen! Auch, wenn es eine "Kann"-Bestimmung ist, muß eine negative Entscheidung nachvollziehbar begründet sein...

M.f.G.
wuschel04
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Sorry - noch einmal kurz zu "Anny":
Es macht schon einen Unterschied, ob der Alg2-Empfänger selbst eine Arbeit aufnimmt und ihm dabei Fahrkosten entstehen - oder ob der Ehegatte / Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und ihm Fahrkosten entstehen! Die Aussage der Arge war in Ihrem Fall m.W. zutreffend...

M.f.G.
wuschel04
Anny
Beiträge: 89
Registriert: 18.04.2006 14:53
Wohnort: "noch"Salzgitter

Beitrag von Anny »

achso!

Frage für mich zum verständnis:

wenn man also eine arbeit aufnimmt und KEINE leistungen mehr (kein alg2) bekommt hat man die möglichkeit fahrkostenbeihilfe zu beantragen!?

Und die ehemalige fallmanagerin meines freundes hat doch keine falsche aussage gemacht, das fahrkosten mit in dem freibetrag vorhanden sind???????

oder verstehe ich das nun schonwieder falsch???


liebe grüße (von der heute auf dem schlauch stehenden :lol:
Anny
michael73
Beiträge: 70
Registriert: 10.11.2005 10:47

Beitrag von michael73 »

also nochmal, als im im August letzte Jahres eine Stelle bekommen habe, sagte mein Arbeitsvermittler sofort, dass ich Fahrtkostenbeihilfe bekomme. Ohne meckern. Seine Nachfolgerin meinte jedoch jetzt, nee gibts nicht, weil brauch ich nicht.

Also wenn ich es richtig machen will, Antrag schriftlich formlos stellen, und Bescheid verlangen. Wenn se das ablehnt, kann ich Widerspruch einlegen oder wie soll ich das verstehen?
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Zu "Michael73":
> Antrag stellen, Entscheidung abwarte, bei Ablehnung ggfls. Widerspruch einlegen... vorher evtl. noch in aller Ruhe mit dem Fallmanager sprechen

Zu "Anny":
> Fahrkostenbeihilfe dann, wenn der Leistungsempfänger selbst eine Arbeit aufnimmt.....
> Freibetrag dann, wenn der Partner des Leistungsempfängers in Arbeit steht und sein Einkommen auf das Alg2 angerechnet werden muß. Dann wird durch diesen Freibetrag der Anrechnungsbetrag vermindert...

Alles klar? :)

M.f.G.
wuschel04
michael73
Beiträge: 70
Registriert: 10.11.2005 10:47

Beitrag von michael73 »

danke, den Antrag habe ich gerade gestellt. Das der negativ wird, ist mir schon fast klar :(
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
Schnuggel
Beiträge: 4
Registriert: 25.05.2006 14:47

Beitrag von Schnuggel »

@michael73

Mir gehts genauso! Mein ehem. SB genehmigte zur Arbeitsaufnahme auch FKB, aber meine neue SB NICHTS.

Allerdings gar NICHTS! Ich hatte meinen Bewerbungskostenantrag kürzlich eingereicht: ABGELEHNT! (Widerspruch habe ich schon eingereicht!)

Vor ca. 2 Monaten hatte ich bereits einen befristeten Job. Bekam von ihr keinen Antrag auf FKB! Begründung: weil ich nur für 3 Wochen eingestellt wurde! Ihr Kollege händigte mir aber trotzdem den Antrag aus und ich bekam zumindest die einfache Strecke bezahlt.

Ich muss ab 01.06.06 auch täglich 40 km einfach fahren, bin alleinerziehende Mama einer 7-jährigen Tochter und soll von 164,-- Euro mind. vier Wochen alles finanziert bekommen, zumal ich mit öffentl. Verkehrsmitteln NICHT fahren kann.

Da ich über ein Zeitarbeitsunternehmen angestellt bin, wurde mir die FKB mündlich abgelehnt. Begründung: Bei Zeitarbeitsfirmen zahlen wir keine FKB.

Der Fallmanager teilte mir telefonisch mit, dass nicht der Einsatzort, sondern der Sitz der Zeitarbeitsfirma maßgebend ist. Jetzt hab ich aber einen Vertrag bekommen, indem nicht die Niederlassung als AG steht, sondern der Hauptsitz der Firma. Könnte ich dann FKB nach Eschborn beantragen?? :lol: Sorry, aber das sind mind. 200 km einfach!

Nun, da steht man da, als Arbeitswillige(r) und zermürbt sich den Kopf, wie´s nun weitergehen soll. Da wundern sich die ARGEN, wenn sie ihre "Kunden" nicht vermittelt bekommen. Es ist doch wirklich so! Man sucht händeringend einen Job und wenn man einen hat, wird man in Stich gelassen. Ich fühle mich jedenfalls so.

Ich weiss, dass FKB eine "Kann-Leistung" ist, aber in meiner Eingliederungsvereinbarung steht nunmal drin, dass ich mit Mobi + UBV gefördert werden soll. Somit muss sich doch die ARGE auch an ihre Vereinbarung halten?!

Gegen meine SB habe ich übrigens schriftlich Beschwerde bei der Geschäftsführung eingereicht. Bin mal gespannt, was sich daraus ergibt. Die Dame ist nämlich NEU und unterstützt mich in keiner Hinsicht, stattdessen bekomme ich ständig nur Ablehnungen.

VG!

Schnuggel
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo!

Kann es sein, daß die Zeitarbeitsfirma vertraglich verpflichtet ist, die Fahrkosten zum tatsächlichen Einsatzort zu erstatten??? Wenn das der Fall ist, wundert es mich nicht, daß die Arge keine FKB zahlt - das wäre ja auch "doppelt gemoppelt".....

M.f.G.
wuschel04
michael73
Beiträge: 70
Registriert: 10.11.2005 10:47

Beitrag von michael73 »

ich arbeite aber nicht in einer Zeitarbeitsfirma, sondern bei nem richtigen Betrieb. Und da gibts nix.

Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.

Ich hab das Ganze ma schriftlich gemacht, dann hat se wenigstens noch Arbeit und muß einen Bescheid schreiben, gegen den ich wahrscheinlich gleich mal Einspruch einlegen werde.
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
Manni
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Registriert: 27.05.2006 16:23
Wohnort: Kreis Aachen

Beitrag von Manni »

michael73 hat geschrieben:
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Wenn diese Dame das wirklich so gesagt hat würde ich da erstmal ne Beschwerde einreichen.
michael73
Beiträge: 70
Registriert: 10.11.2005 10:47

Beitrag von michael73 »

Manni hat geschrieben:
michael73 hat geschrieben:
Die Dame sagte zu mir, ihr isses wurscht, ob ihr Vorgänger mir sowas genehmigt hat. Sie macht das nicht, da könnte ja jeder kommen.
Wenn diese Dame das wirklich so gesagt hat würde ich da erstmal ne Beschwerde einreichen.
Ich warte den Bescheid ab. Ohne was schriftliches bist ja aufgeschmissen.
ALGII geschädigt - aber das vom Feinsten
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