HAllo erstmal. also meine ex freundinn bekommt jetzt nach unserem one night stand ein kind das von mir ist.jetzt haben wir uns dazu entschieden zusammen zu ziehen damit das kind beide eltern teile hat.ich bekomm jetzt aber hartz 4 und meine ex verdient 1500 netto. jetzt wollt ich mal wissen ob das überhaubt noch funktioniert mit dem hartz 4 bei mir.meine ex will nämlich nach der geburt weiter arbeiten gehen weil ich ja arbeitslos bin.
ein bekannter meinte das wäre kein problem ich müßte nur ein eigenes zimmer haben wo meine klamotten drinn sind und ein bett und ein paar persönliche sachen damit die vom amt sehen das wir eine wg mit kind sind.
aber ich weiß nich ob das geht weil es ja mein kind ist und nich das von wem anders?
Hartz 4 mit kind brauch hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sascha11
Bei einem gemeinsamen Kind wird grundsätzlich von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen. Alle Einkommen werden angerechnet, sofern es einen Anspruch auf Alg2 für einen gibt.
Gruß
Bei einem gemeinsamen Kind wird grundsätzlich von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen. Alle Einkommen werden angerechnet, sofern es einen Anspruch auf Alg2 für einen gibt.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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