hartz 4 für schüler
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hartz 4 für schüler
hallo erstma,
wie der titel schon sagt würde ich gern wissen ob man im mom als schüler hartz 4 erhalten kann?
ich weiß dass es früher möglich war, dass es aber einige änderungen gab.
es geht nich darum dass ich von zuhause ausziehn will und mir das vom staat finanzieren lassen will, wie einige das ja anscheinend gemacht haben.
ich frag gar nicht für mich sondern für meine freundin.
die lebt bei ihrem vater, der aber schon seit langer zeit arbeitslos ist und dessen sozialleistungen jetzt erneut gekürzt werden sollen.
zu ihrer mutter hat sie schon seit langer zeit kein kontakt mehr und bekommt von ihr jediglich das minimum an unterhalt ausgezahlt...
sie ist im mom dabei ihr abi zu machen (12.klasse), kann also nicht arbeiten gehn.
ist es in so einem fall möglich dass sie hartz4 erhält?
danke im vorraus für eure antworten
wie der titel schon sagt würde ich gern wissen ob man im mom als schüler hartz 4 erhalten kann?
ich weiß dass es früher möglich war, dass es aber einige änderungen gab.
es geht nich darum dass ich von zuhause ausziehn will und mir das vom staat finanzieren lassen will, wie einige das ja anscheinend gemacht haben.
ich frag gar nicht für mich sondern für meine freundin.
die lebt bei ihrem vater, der aber schon seit langer zeit arbeitslos ist und dessen sozialleistungen jetzt erneut gekürzt werden sollen.
zu ihrer mutter hat sie schon seit langer zeit kein kontakt mehr und bekommt von ihr jediglich das minimum an unterhalt ausgezahlt...
sie ist im mom dabei ihr abi zu machen (12.klasse), kann also nicht arbeiten gehn.
ist es in so einem fall möglich dass sie hartz4 erhält?
danke im vorraus für eure antworten
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Schüler erhalten bei Bedarf entweder AlgII oder Schülerbafög. Zuerst muss der Anspruch auf Schülerbafög geprüft werden, wenn keiner besteht, wird AlgII gezahlt.
Der Anspruch auf AlgII ergibt sich aus der Regelung, dass derjenige, der wenigstens 3 Stunden täglich arbeiten könnte, im Sinne des SGBII erwerbsfähig ist.
SGBII
§ 7 - Berechtigte
(1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
§ 8 - Erwerbsfähigkeit
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Zu klären ist, welche Sozialleistungen der Vater erhält und ob er nicht schon Ihre Freundin in der Bedarfsgemeinschaft gemeldet hat, d.h. auch für sie Leistungen erhält. Was ist denn das Minimum an Unterhalt?
Der Anspruch auf AlgII ergibt sich aus der Regelung, dass derjenige, der wenigstens 3 Stunden täglich arbeiten könnte, im Sinne des SGBII erwerbsfähig ist.
SGBII
§ 7 - Berechtigte
(1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
§ 8 - Erwerbsfähigkeit
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Zu klären ist, welche Sozialleistungen der Vater erhält und ob er nicht schon Ihre Freundin in der Bedarfsgemeinschaft gemeldet hat, d.h. auch für sie Leistungen erhält. Was ist denn das Minimum an Unterhalt?
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Hallo kimi1, Ihre Aussage lässt sich nicht mit der gesetzlichen Regelung in Vereinbarung bringen, können Sie uns mitteilen, wo das steht?
Ich höre auch hin und wieder Gerüchte, dass AlgII trotzdem gezahlt wird, wenn das rechtlich untermauert werden könnte, wäre es ja hilfreich für viele.
SGB II § 7 Berechtigte
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Ich höre auch hin und wieder Gerüchte, dass AlgII trotzdem gezahlt wird, wenn das rechtlich untermauert werden könnte, wäre es ja hilfreich für viele.
SGB II § 7 Berechtigte
(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
Hallo
Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung.
Er erhält 192€ Schülerbafög 92 € Mobilitätszuschlag.
Zusätzlich erhält er ALG 2, es werden die 92 € Mobizuschlag nicht angerechnet, von dem Schülerbafog werden als Einkommensbereinigung 30 € abgezogen der Rest wird als Einkommen angerechnet.
Es sind keine Gerüchte es ist einfach so.
Eine Gestzesgrundlage habe ich nicht, nur den Bewilligungsbescheid.
Ich muss dazu sagen wie es ab den 1.7. ist weis ich nicht, sein Bewilligungzeitraum ist ende Mai um, verlängerungsantrag läuft.
Viele Grüsse
Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung.
Er erhält 192€ Schülerbafög 92 € Mobilitätszuschlag.
Zusätzlich erhält er ALG 2, es werden die 92 € Mobizuschlag nicht angerechnet, von dem Schülerbafog werden als Einkommensbereinigung 30 € abgezogen der Rest wird als Einkommen angerechnet.
Es sind keine Gerüchte es ist einfach so.
Eine Gestzesgrundlage habe ich nicht, nur den Bewilligungsbescheid.
Ich muss dazu sagen wie es ab den 1.7. ist weis ich nicht, sein Bewilligungzeitraum ist ende Mai um, verlängerungsantrag läuft.
Viele Grüsse
Hallo zusammen! Habe hier gerade nochmal gelesen und bin mir jetzt erhlich gesagt nicht mehr sicher wie es sich bei mir verhält.
Also habe 2000 meine Erstausbildung zum Bürokaufman abgeschlossen und war danach ca. 1 1/2 Jahre ALG I und dann ALG II Empfänger. Nachdem sich wirklich nix getan hat, trotz zich Bewerbungen habe ich mich entschlossen eine weitere Ausbildung zu beginnen. Diese findet in einem privaten Institut statt auf dem ich zur Zeit im 3.Semester eine Ausbildung als Wirtschaftskorrespondent Spanisch/Englisch absolviere. Diese Schule bezahle ich mit Hilfe eines Bildungskredits (300€), Schule kostet monatlich 400€. Da wir den Anspruch auf Schülerbafög damals schon geprüft haben (mit negativem Ergebnis) und meine Fallmanagerin meinte das ich dann auch kein ALG II mehr bekommen würde, musste ich den Bildungskredit in Anspruch nehmen.
Ist es denn wirklich richtig das ich keinen Anspruch auf ALG II habe?? Die Schule geht wöchentlich ca.35 Stunden.
Also habe 2000 meine Erstausbildung zum Bürokaufman abgeschlossen und war danach ca. 1 1/2 Jahre ALG I und dann ALG II Empfänger. Nachdem sich wirklich nix getan hat, trotz zich Bewerbungen habe ich mich entschlossen eine weitere Ausbildung zu beginnen. Diese findet in einem privaten Institut statt auf dem ich zur Zeit im 3.Semester eine Ausbildung als Wirtschaftskorrespondent Spanisch/Englisch absolviere. Diese Schule bezahle ich mit Hilfe eines Bildungskredits (300€), Schule kostet monatlich 400€. Da wir den Anspruch auf Schülerbafög damals schon geprüft haben (mit negativem Ergebnis) und meine Fallmanagerin meinte das ich dann auch kein ALG II mehr bekommen würde, musste ich den Bildungskredit in Anspruch nehmen.
Ist es denn wirklich richtig das ich keinen Anspruch auf ALG II habe?? Die Schule geht wöchentlich ca.35 Stunden.
Hallo Kimi1!
Danke für deine Antwort!
Deckt sich mein "Lebenslauf" mit dem deines Sohnes in etwa?
Würde halt schon gerne wissen ob es sich bei meinem Werdegang und dem was ich zur Zeit mache wirklich möglich ist ALG II zu beziehen oder nicht. Der Antrag ist nämlich nicht ohne und erfordert wieder einen großen Aufwand.
Danke für deine Antwort!
Deckt sich mein "Lebenslauf" mit dem deines Sohnes in etwa?
Würde halt schon gerne wissen ob es sich bei meinem Werdegang und dem was ich zur Zeit mache wirklich möglich ist ALG II zu beziehen oder nicht. Der Antrag ist nämlich nicht ohne und erfordert wieder einen großen Aufwand.