Wohnung Fristlose Kündigung und dann?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Luxus-Ische
Beiträge: 7
Registriert: 12.05.2006 20:14

Wohnung Fristlose Kündigung und dann?

Beitrag von Luxus-Ische »

Hallo,

ich brauche nochmal Hilfe!Ich habe leider zweimal nicht geschafft die Miete zu überweisen da ich sonst nicht gewusst hätte wie ich miene beiden Kinder ernähren soll...jetzt möchte mein Vermieter das ausstehende Geld aufeinmal haben,was ich auch verstehen kann und verweist mich in seiner Mahnung auf die sonst bevorstehende fristlose Kündigung!Was kann ich jetzt machen und zahlt die ARGE in einem solchen Fall die ausstehende Miete damit ich nicht obdachlos bin mit 2 Kindern?

Vielen dank für Hilfe

(und nochmal Entschuldigung für den unpassenden Nick)
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Du hast da nun zwei Möglichkeiten. Zum einen könntest du mit deinem Vermieter versuchen zu reden um die ausstehenden Mieten per Ratenzahlung abzustottern. Sollte er sich nicht darauf einlassen musst du sofort zur ARGE und ein Dahlehen beantragen um die Mieten zu zahlen. Dieses Dahlehen musst du dann aber auch monatlich tilgen. Die ARGE behält dann meistens so zwischen 10-30% deines ALG2 ein.
Luxus-Ische
Beiträge: 7
Registriert: 12.05.2006 20:14

Beitrag von Luxus-Ische »

Mein Vermieter lässt sich nicht auf Ratenzahlung ein.Hab ich schon versucht!

Und bei der ARGE...werden die mir glauben das ich sonst aus der Wohnung fliege oder muss ich das schriftlich vom Vermieter haben...reicht es auch wenn ich die Abmahnung mitbringe???
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Schriftlich ist natürlich immer besser . Wenn du sogar eine Abmahnung hast nimmst du die natürlich mit.
Antworten