Hallo, meine leibliche Tochter lebte einige Jahre in einer Pflegefamilie und kommt nun ab Juli wieder ganz zu mir zurück. Ich bin wieder verheiratet, allerdings nicht mit der leiblichen Mutter meiner Tochter. Das alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Nun zu meiner Frage:
Zähle ich als Alleinerzieher und habe damit Anspruch auf den Zuschlag? Meine jetzige Ehefrau hat ja laut Gesetz nichts mit meiner Tochter zu tun und die Erziehung liegt ja offensichtlich alleine in meinen Händen.
Wann bin ich Alleinerzieher?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Josdo
Alleinerziehend ist man nur, wenn man ganz alleine für ein Kind sorgt und "zuständig" für alle Alltagsregelungen ist. Sonst keiner da, der praktisch mithilft.
Da ihr 2 Erwachsene im Haushalt seid entfällt das. Hat auch nichts mit Sorgerecht zu tun.
Gruß
Alleinerziehend ist man nur, wenn man ganz alleine für ein Kind sorgt und "zuständig" für alle Alltagsregelungen ist. Sonst keiner da, der praktisch mithilft.
Da ihr 2 Erwachsene im Haushalt seid entfällt das. Hat auch nichts mit Sorgerecht zu tun.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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