zuviel Geld auf Konto von 11Mon Kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
supergirl
Beiträge: 10
Registriert: 21.04.2006 23:25

zuviel Geld auf Konto von 11Mon Kind

Beitrag von supergirl »

:D Hallo Leute

:!: Ich bin froh das es euch gibt :!:

Ich hab gerade ein bissl gegoogelt um raus zu bekommen ob mein Sohn 11Mon zuviel Geld besitzt.
Es wird überall mit 200€ pro Lebensjahr gerechnet.

Mein Sohn ist ein Mischlingskind und in der Kultur seines Vaters werden Babies mit Gold und Geld beschenkt. Hab seit der Geburt ca 650€ Geldgeschenke auf sein Sparbuch was ich absolut nicht anrühre.

Jetzt fang ich an zu schwitzen wenn er eigentlich nur 200€ besitzten darf?

Ist ja bescheuert wenn ich jetzt das Geld was zu viel ist auf mein Sparbuch verschiebe?

Meint Ihr es gibt Probleme?

Freu mich auf eure Meinung
Aristotele:So notwendig wie die Freundschaft ist nichts im Leben.
Gast

Beitrag von Gast »

Das Geld kannst Du auf dem Sparbuch vom Kind belassen denn:
§ 12

Zu berücksichtigendes Vermögen


(1) Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

(2) Vom Vermögen sind abzusetzen

1.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 4.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils 13.000 Euro nicht übersteigen,

1a.
ein Grundfreibetrag in Höhe von 4.100 Euro für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind,


2.
Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,

3.
geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 13.000 Euro nicht übersteigt,

4.
ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen.
:idea:
Antworten