zum tausendsten mal wahrscheinlich!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
sumsum
Beiträge: 1
Registriert: 11.05.2006 08:06

zum tausendsten mal wahrscheinlich!!

Beitrag von sumsum »

Hallo ihr da draussen,
ich kenne mich mit Harz 4 gar nicht aus und bitte euch mir zu helfen.
Ich, mein Lebenspartner und drei Kinder( sind nicht seine ), leben seit 10 Jahren zusammen. ich habe das Glück eine Arbeit zu haben und verdiene 1500,00 €. mein Partner bezieht demnächst harz 4, wenn nicht noch ein Wunder wegen Arbeit kommen sollte. Wird er Harz 4 erhalten oder muss ich dann ganz alleine für alles sorgen. Meine Kinder besuchen noch die schule und müssen wir dann aus der Wohnung raus? Hat 128,00qm.
Was kommt dann auf uns zu?
danke für eure Antworten.
MfG irina
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Da ihr nun schon so lange zusammenlebt , wird die ARGE euch als Eheähnliche Gemeinschaft ansehen. Das heißt dein Einkommen wird angerechnet .

Da kommt mal wieder der ALG2 Rechner zum Einsatz. Hier kannst du alle Daten von euch eingeben wie Miete , Kinder, dein gehalt und so weiter. Dann weißt du ob ihr noch ergänzend anspruch auf ALG2 habt.

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Die zulässigen Höchstgrenzen für Wohnungen von 61 Kommunen finden Sie unter:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

Grob geschätzt (unterscheidet sich eben regional) stehen Ihnen bei 5 Personen 95-100qm zu. Die Miethöhe muss auch angemessen sein. Sollte Ihr Mann Anspruch auf AlgII haben, denke ich, dass die ArGe Sie auffordern wird, eine angessene Wohnung zu suchen. Aber dafür haben Sie mindestens 6 Monate Zeit.
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