Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
meine Verlobte absolviert im Moment eine schulische Ausbildung als Kinderpflegerin. Beendet diese Mitte Juni. Leider hat sich bisher noch auf Ihre Bewerbungen hin gemeldet. Sie muss ja dann eventuell ab Juli ALG2 beantragen. Gibt es eigentlich auch eine Möglichkeit, dass Bewerbungskosten übernommen werden, falls ja, wo muss man diesen Antrag stellen?
Ist das richtig, dass eine eheähnliche Gemeinschaft in NRW, erst nach drei Jahren gilt? Also könnte meine Verlobte ruhig zum Jobcenter gehen und den Antrag stellen ohne das mir was passiert? Wir wohnen erst ein halbes Jahr zusammen. Sie ist 19 Jahre alt.
Bleibt sie weiter über Ihre Eltern versichert, oder übernimmt das Jobcenter das? Ach ja, viele Fragen und auch hoffentlich antworten.
1. Bewerbungskosten können von der ArGe(bei Ihnen mutmasslich das Jobcenter) in einer Höhe bis zu 260,-€ übernommen werden.
Am besten Termin mit dem für für Ihre Verlobte zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren, müsste auch über das Telefon möglich sein.
2. Ein wichtiges Grundsatzurteil des BVG hat die 3-Jahresfrist für eheähnliche Gemeinschaften vorgegeben. Das gilt für nichteheliche Partnerschaften. Bei Verlobten vermute ich, dass sofort von einem eheähnlichen Verhältnis ausgegangen wird, da hier ja ein auf Dauer angelegtes Verhältnis, die Ehe, schon geplant wird.
vielen Dank für die Antworten. Da bleibt ja dann nur eins übrig, wenn man den Weg richtung Jobcenter geht. Dort garnicht erwähnen, dass man verlobt ist, sondern nur verliebt. Kann man einem ja nicht nachweisen.
da bin ich mal wieder. Meine Freundin war dann heute beim Jobcenter und sprach da vor. Die Mitarbeitern hat ihr dann den Antrag mitgegeben und so einige Fragen gefragt. Unter anderem auch ob sie mit mir zusammen wohnt. Meine Freundin hat das verjaht und dabei gesagt, aber auch erst gut ein Jahr. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin, es muss trotzdem auch alles von mir abgegeben werden, also Einkommen, Vermögen, etc... Ist das richtig? Soll meine Freundin vielleicht auch gleich ein Schreiben von mir mit abgeben, was daraufhin weißt, dass wir eigene Konten haben und wir noch keine drei Jahre zusammenwohnen? Falls ja, wie kann man dieses am besten verfassen?
Nach heutigem Telefonat mit dem Jobcenter, kam von denen die Aussage, dass dieses Gerichtsurteil nicht für Paare gilt. Ist das richtig?