Ich musste zu meinem ALG1 noch zusätzlich ALG2 beantragen. Anfang Januar hatte ich den Termin zur Antragsabgabe. Jetzt kam nun nach langem Warten auch der Bescheid.
In diesem Bescheid steht nun als Zusatz:
"Es wurden vorerst die von Ihnen angegebenen Kosten für Unterkunft und Heizung angerechnet. Um diese abschließend überprüfen zu können, benötige ich noch von Ihren Großeltern die Gasabrechnung, den Trinkwasserbescheid und den Abwassergebührenbescheid".
Zur information: Ich (23) wohne bei meinem Vater in seinem Haus. Seine Eltern wohnen zwar auch in dem Haus (lebenslanges Wohnrecht), sind aber von uns 'abgetrennt' und jeder sorgt für sich selbst.
Nun meine Frage: Ist es zwingend notwendig bzw. vorgeschrieben, dass sie ihre Nebenkosten ebenfalls offen legen? Denn würde ich in einem Mietshaus wohnen, müsste ich diese Abrechnungen ja auch nicht vom Nachbarn o.ä. mit angeben.
Außerdem wurde bei meinem Bruder der ebenfalls mit im Haus wohnt und auch ALG2 zusätzlich beantragen musste, diese Abrechnungen nicht mit einreichen (andere Bearbeiterin). Allerdings wurde ihm als KdU ca. 100 € im Monat weniger zuerkannt als mir in meinem Antrag.
