Darf einem ALG2-Empfänger das Ausbildungsgehalt des volljährigen Kindes komplett angerechnet werden?
Mir erzählte eine ALG2-Empfängerin, für ihren Sohn (in Ausbildung) bekäme sie nur einen geringfügigen Teil abgezogen. Er müsse ihr quasi 50 Euro abgeben damit sie ihren vollen Betrag hätte.
Eine andere erzählte mir der Sohn (ebenfalls volljährig und in Ausbildung) habe einen eigenen Antrag stellen müssen bei dem sein Gehalt komplett mit eingerechnet würde. Miete wird sowohl Mutter als auch Sohn jeweils zur Hälfte angerechnet. Insgesamt gesehen wird also der Sohn verpflichtet fast sein komplettes Gehalt bis auf 50 Euro abzugeben damit unterm Strich alles passt.
Die genauen Umstände weiß ich nicht. Ersparnisse sind in beiden Fällen nicht vorhanden. In beiden Fällen ist die Mutter mit einem 400 Euro Job beschäftigt.
Wie wird das genau geregelt? Das volljährige Kind ist kein Lebenspartner der Antragstellerin, aber auch kein minderjähriges Kind mehr. Ich finde keine verwertbaren Infos...
ALG2-Empfänger und volljähriges Kind
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das der Sohn deiner Bekannten bis auf 50€ alles abgeben muss kann schonmal nicht sein. Die ersten 100€ sind frei alles was darüber geht wird zu 80% angerechnet.
Wenn der Sohn bei der Mutter wohnt wird das als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen wird angerechnet.
Wenn du das für dich mal ausrechnen möchtest, was ihr dann unterm Strich noch bekommt von der ARGE, kannst du deine Daten hier mal eingeben :
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Wenn der Sohn bei der Mutter wohnt wird das als Bedarfsgemeinschaft angesehen und alles Einkommen wird angerechnet.
Wenn du das für dich mal ausrechnen möchtest, was ihr dann unterm Strich noch bekommt von der ARGE, kannst du deine Daten hier mal eingeben :
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Hmm da sind auch nur Felder für Partner oder minderjährige Kinder, trifft ja beides nicht zu.
Wird tatsächlich verlangt, dass ein Sohn oder eine Tochter 100 Euro behalten darf und der Rest größtenteils angerechnet wird für Miete usw? Wenn der Sohn nix abgeben will muss die Mutter ihn dann verklagen?
Wird tatsächlich verlangt, dass ein Sohn oder eine Tochter 100 Euro behalten darf und der Rest größtenteils angerechnet wird für Miete usw? Wenn der Sohn nix abgeben will muss die Mutter ihn dann verklagen?
Verwertbare Infos sind schwer zu finden, weil die Gesetzesänderung zur Einbeziehung von Volljährigen in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern taufrisch ist und die Informanten im Netz gar nicht so schnell alles aktualisieren können. Rechnen Sie Ihr Kind als Minderjährigen an, haben Sie die aktuelle Situation. Traurig, aber wahr.