KdU

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

KdU

Beitrag von fruchtzwerg »

Leider finde ich im Forum keine direkte Antwort auf meine Frage.
Folgendes: z. Zt. wohne ich (alleinerzihend) mit meinen beiden Kids auf 57qm (3-Zi.) alles sehr beengt. Zudem kommt starker Schimmelbefall, der mittlerweile auch auf unsere Gesundheit schlägt. Das ist aber ein anderes Thema. Nun hab ich nach fast 2 Jahren endlich eine geeignete Wohnung gefunden. War nicht einfach, da ich mich an die Kündigungsfrist halten mußte...viele keineKinder im Haus haben wollten und schon gar nicht Hartz IV-Empfänger. Was für eine Welt! Nun denn...ich zum Amt und nachgefragt, daes 100 qm!! sind aber nur 320 KM. Also im Vergleich zu meiner jetzigen Wohnung (285 KM) sehr günstig. Habe Zustimmung bekommen. Nun zu meiner Frage: momentan wird mir die Kaltmiete 285 angerechnet und dieNK von60 Euro. Habe allerdings jährlich Nachzahlungen von fast 800 Euro (Verschleierung der eigentlichen Miete). Mit der neuen Wohnung werden die NK angeschlagen mit ca. 130 Euro. Bekomme ich denn nun etwas mehran Mietzuschuß oder wird der alte weiterberechnet? Macht mir nun etwas Sorge, denn eigentlich liege ich mit der jetzigen Miete ja eh noch unter der Mietgrenze, die jetzt bei ca. 410 Euro WM liegt (ohne Heizkosten richtig?).
Hoffe ich habemich etwas verständlich ausgedrückt und jemand weiß inen Rat. Danke im voraus.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo fruchtzwerg
Wenn Du die Zustimmung zur Anmietung der neuen Wohnung bekommen hast wird bei den Kosten der Unterkunft die neue Miete samt Nebenkosten auch übernommen.
Viel Freude in der neuen Wohnung
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Okay..ich dank Dir. Hatte nämlich irgendwo gelesen, daß der alte Mietzuschuß nicht angehoben wird bei einer etwas teureren Wohnung, sondern man nur das bekommt, was bisher gezahlt wurde.
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Gast

Beitrag von Gast »

fruchtzwerg hat geschrieben:Hatte nämlich irgendwo gelesen, daß der alte Mietzuschuß nicht angehoben wird bei einer etwas teureren Wohnung, sondern man nur das bekommt, was bisher gezahlt wurde.
Das steht so im Hartz-IV Optimierungsgesetz, das zur Zeit in Berlin beraten wird. Ob das kommt, ist noch offen.
fruchtzwerg
Beiträge: 46
Registriert: 27.04.2006 15:55

Beitrag von fruchtzwerg »

Dann soll es man offen bleiben...
Zumindest sollte dann doch bis zur Mietobergrenze gezahlt werden...oder? Wofür sonst werden diese Grenzen gesetzt?Wenn ich vorher ne kleine und günstige Wohnung hatte, die mit 57 qm und 2 größeren Kids einfach zu klein ist...aber geht ja u.a. auchum Schimmel und unsere Gesundheit. Wenn man in der Hinsicht schon kinerlei Hilfe erwarten kann, sollten sie zumindest ne andere Wohnung genehmigen und deren höhere Kosten berücksichtigen.
Oder sehe ich das falsch?
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Gast

Beitrag von Gast »

Auf zum Sozialgericht.
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