Theoretische Frage zum Thema Umzug und Arbeitsaufnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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D_C
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Theoretische Frage zum Thema Umzug und Arbeitsaufnahme

Beitrag von D_C »

Hallo zusammen,

ich bin sicher ich habe diese Frage und auch die Antwort darauf, schon im Forum gelesen, aber ich finde es leider nicht mehr.

Zu meiner Frage:

Ich bin in zwei Monaten mit meiner Umschulung fertig (Ende Juni)
Da meine jetztige Wohnung zu teuer ist und die Arge auch nach wie vor nicht die gesamte Miete bezahlt (bezieht sich auf ein anderes Posting von mir, Widerspruch bei der Arge ist in Bearbeitung), habe ich sie jetzt gekündigt. Die Kündigungsfrist ist wie üblich drei Monate, also ziehe ich Ende Juli aus.

Was passiert eigentlich, wenn ich Glück habe und zum 1 Juli Arbeit finde? Muss die Arge dann dennoch die Umzugskosten tragen, bzw die Erstrenovierungskosten?

Gruß und Danke
DC
Gast

Beitrag von Gast »

Aus meiner Sicht: Verursacherprinzip.
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