Zuverdienstregelung vor dem 01.10.2005

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nettl1984
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.2006 13:36

Zuverdienstregelung vor dem 01.10.2005

Beitrag von nettl1984 »

Hallo. Hab da mal ne Frage... Die Arge hat jetzt von meiner geringfügigen Nebenbeschäftigung für den Zeitraum Januar-April 2006 die Lohnnachweise verlangt und auch bekommen. Nun ist es so das die 113,?? Euro nachgezahlt haben wollen obwohl ich nie über 165 Euro verdient habe. Wie war denn die Zuverdienstberechnung vor dem 01.10.2005 geregelt als noch nicht die 100 Euro freibetrag angesezt wurden. Ich dachte naämlich immer dass man bis zu 165 euro verdienen darf?
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Früher !!!!!
Die Zuverdienstkonditionen (Nebeneinkommen) wurden gem. § 30 SGB II [2] im Ergebnis verschlechtert, da ALG II-Bezieher nur noch 15 Prozent von bis 400 Euro, 30 Prozent von 401 bis 900 Euro und wieder 15 Prozent von 901 bis 1.500 Euro des Zuverdienstes anrechnungsfrei behalten dürfen. Dabei wird in der Praxis eine anrechnungsfreie Pauschale für Werbungskosten wie Fahrtkosten, Versicherungen etc. von 45,11 EUR hinzugerechnet; darüber hinausgehende Aufwendungen können mit Nachweisen geltend gemacht werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nettl1984
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.2006 13:36

Beitrag von nettl1984 »

Sorry, da hat sich meinerseits ein kleines fehlerteufelchen eingeschlichen. ich meinte für 2005 hat die arge die lohnnachweise gefordert und ich möcht wissen wie für den den zeitraum vor der neuregelung vom 1.10.05 der nebeverdienst geregelt war. Danke
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