Schwerbehinderung bei Hartz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Trony
Beiträge: 1
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Schwerbehinderung bei Hartz4

Beitrag von Trony »

Guten Tag,

ich bin mit 80% schwerbehindert. Im Sommer letzten Jahres beendete ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann. Habe nun fast ein 1 Jahr Alg1 bekommen und jetzt den Bescheid, dass es am 11.05.06 ausläuft. Habe auch schon einen Termin bei der ARGE (hier heisst es Vestische Arbeit) mit einem Vermittler.

Nun ist es so... dass ich (23 Single ohne Kinder) noch in der Mietwohnung mit ca. 120qm bei meinen Eltern wohne. Mein Bruder (27 Student mit Freundin ohne Kinder) lebt hier auch noch. Wir zahlen beide an unsere Eltern, da diese uns nicht aus eigener Kraft mitfinanzieren könnten. Ausziehen können wir momentan nicht, da uns die Mittel fehlen (denn ich bin mir sicher, dass die vom Amt die Wohnung als zu groß einstufen). Meine Mutter ist Hausfrau und nicht gemeldet. Mein Vater verdient ca. 1500 Euro Brutto glaub ich. Nach allen Abzügen im Monat haben sie noch ca. 300 Euro für Essen, Verpflegung etc. Dazu kommen von mir 150,00 Euro dazu als .. quasi Untermiete. Mein Bruder zahlt etwas weniger. Er arbeitet nebenbei etwas um sich und sein Auto finanzieren zu können, welches den Wert von 5.000 € nicht übersteigt. Ich habe kein Sparbuch. Und große Reserven besitzen meine Eltern sowie mein Bruder ebenfalls nicht. Kindergeld für mich wird nicht gezahlt.

Zähle ich nun zur BG, denn eigentlich bin ich eine eigene BG. Ich lebe nicht umsonst hier und erhalte auch keine Zuschüsse von Verwandten oder Familie. Muss ja im Monat sogar 150 € zahlen. Und das übrige Geld brauche ich für Bewerbungen, Fahrten zu Ämtern oder Firmen.

Was dürfen die beim Amt erfragen und was nicht?
Der Vermittler nannte folgende Unterlagen die er will:
- Verdienstbescheinigung meines Vaters
- Mietvertrag
- Beleg über Heizkosten

Gehören Strom und Telefonrechnung auch dazu? Weil... das müssen die doch net wissen, da ich ja meinen Wohnbeitrag leiste. Kann ich diese 150,00 € nicht als Wohngeld dahinstellen und zahlen lassen? Habe ich überhaupt noch Anspruch auf Geld? Ich weiss von einem befristeten Zuschlag über 160,00 €, / Monat der sich Verarmungsgewöhnungszuschlag oder so nennt.. da ich ja jetzt von Alg1 zu Alg2 wechsele.

Viele Grüße!
Trony
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