Ich habe einen Antrag bei meiner Arge auf Übernahme der Stromnachzahlung gestellt.Morgen treffe ich den Sachbearbeiter.Vorab sagte er was von Darlehen....Wie ist die Rechtslage?Habe ich Anspruch auf die Übernahme der Kosten?Ein Darlehen bringt mir und meiner familie nichts.
Wenn die nur ein Darlehen geben wollen......mit welcher Begründung kann ich die Übernahme beim Sozialgericht einklagen?
Stromnachzahlung!Wer zahlt?Darlehen?Wie ist die Rechtslage?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo cosmo
Wenn Du für die Stromnachzahlung ein Darlehen bekommst liegt das daran, das die Kosten für den Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf bezahlt werden müssen. Sie sind nicht in den Kosten der Unterkunft bei Nebenkosten enthalten. Lediglich der sog. Allgemeinstrom (z.B. Treppenhauslicht o.ä.) zählen dazu. Die Arge wird die Nachzahlung also nicht als Leistung übernehmen.
Gruß
Wenn Du für die Stromnachzahlung ein Darlehen bekommst liegt das daran, das die Kosten für den Haushaltsstrom aus dem Regelbedarf bezahlt werden müssen. Sie sind nicht in den Kosten der Unterkunft bei Nebenkosten enthalten. Lediglich der sog. Allgemeinstrom (z.B. Treppenhauslicht o.ä.) zählen dazu. Die Arge wird die Nachzahlung also nicht als Leistung übernehmen.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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