bedarfsgemeinschaft und kind

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jordy77
Beiträge: 15
Registriert: 22.03.2006 02:21

bedarfsgemeinschaft und kind

Beitrag von jordy77 »

hallo hab mal ne frage ich will mit meiner freundin zusammen ziehen sie arbeitet ich kriege alg2 und wir haben ein kind zusammen

geht das das wir eine bedarfsgemeinschaft gründen und was muß ich dafür alles vorlegen

danke im vorraus
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo jordy77
Wenn ihr zusammenzieht geltet ihr durch das gemeinsame Kind als eheähnliche Gemeinschaft. Alles Einkommen wird dann angerechnet.
Wenn dadurch Anspruch auf Alg 2 wegfällt musst Du Dich selber krankenversichern.
Du wirst nicht wie bei verheirateten Paaren beitragsfrei in der Krankenkasse des Partners familienversichert werden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
jordy77
Beiträge: 15
Registriert: 22.03.2006 02:21

Beitrag von jordy77 »

sie hat ungefähr 1,399euro brutto und ist dann steuerklasse 1
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ihren Anspruch auf AlgII können Sie mit dem folgenden Rechner selber errechnen:

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php

Was Sie alles bei der ArGe vorlegen müssen, steht dann wieder im Antrag, jetzt kommt eben noch die Einkommensbescheinigung Ihrer Freundin dazu.
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