hallo hab mal ne frage ich will mit meiner freundin zusammen ziehen sie arbeitet ich kriege alg2 und wir haben ein kind zusammen
geht das das wir eine bedarfsgemeinschaft gründen und was muß ich dafür alles vorlegen
danke im vorraus
bedarfsgemeinschaft und kind
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo jordy77
Wenn ihr zusammenzieht geltet ihr durch das gemeinsame Kind als eheähnliche Gemeinschaft. Alles Einkommen wird dann angerechnet.
Wenn dadurch Anspruch auf Alg 2 wegfällt musst Du Dich selber krankenversichern.
Du wirst nicht wie bei verheirateten Paaren beitragsfrei in der Krankenkasse des Partners familienversichert werden.
Gruß
Wenn ihr zusammenzieht geltet ihr durch das gemeinsame Kind als eheähnliche Gemeinschaft. Alles Einkommen wird dann angerechnet.
Wenn dadurch Anspruch auf Alg 2 wegfällt musst Du Dich selber krankenversichern.
Du wirst nicht wie bei verheirateten Paaren beitragsfrei in der Krankenkasse des Partners familienversichert werden.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ihren Anspruch auf AlgII können Sie mit dem folgenden Rechner selber errechnen:
http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php
Was Sie alles bei der ArGe vorlegen müssen, steht dann wieder im Antrag, jetzt kommt eben noch die Einkommensbescheinigung Ihrer Freundin dazu.
http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php
Was Sie alles bei der ArGe vorlegen müssen, steht dann wieder im Antrag, jetzt kommt eben noch die Einkommensbescheinigung Ihrer Freundin dazu.