Bitte ma um Hilfe, es geht um neue wohnung,,,,

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sas.81
Beiträge: 3
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Bitte ma um Hilfe, es geht um neue wohnung,,,,

Beitrag von sas.81 »

Hallo erstmal…

So da ich total alleine da stehe versuche ich’s mal auf diesem weg.

Ich bin 24 Jahre alt seit 2jahren Arbeitslos( mini Jobs waren da schon ma)
Ich wohne seit 2 Jahren in einer WG, dies möchte ich ändern. Ich würde gerne wieder in eine eigene Wohnung ziehen. So das war quasi ma nen trailer, sorry bin nervös. Also
Ich komme aus Hannover, bekomme im Moment etwas über 500 euro-…
Meine neue Wohnung würde miete warm ca. 260-300 euro- betragen, und die größe wäre bei unter 45m2.
Meine frage:
1. Was muss ich vorher beachten?
2. Muss ich vorher eine Erlaubnis holen?
3. besteht die Möglichkeit Zusatz Geld zubekommen?
Ich mache mir große Gedanken dass ich mit dem Geld nicht auskomme, versteht mich bitte nicht falsch ich lebe sehr sparsam, nur das ist das was mich stark beschäftigt.

Danke für antworten..
Leben ist hart aber es muss ja
submarin
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Registriert: 04.03.2006 00:38
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Beitrag von submarin »

Sie müssen auf jeden Fall vor dem Umzug die Zustimmung der ArGe einholen. Ziehen Sie ohne Erlaubnis um, kann die Behörde die Übernahme der Mietkosten vollständig ablehnen. Gilt seit dem 01.04.06.

Probleme sehe ich schon darin, eine Zustimmung für einen Umzug zu erhalten. Wie wollen Sie den denn begründen?
sas.81
Beiträge: 3
Registriert: 10.04.2006 00:10
Wohnort: hannover

oh

Beitrag von sas.81 »

Danke für die Antwort erstma.

Naja da ich in einer WG wohne, kann ich dies ja angeben, sprich WG wird aufgelöst sowas halt. Also wenn ich einfach umziehen würde wäre das nen fehler?
Also quasi Wohnung suchen, wenn was gefunden, nochma ma Amt gehen ok holen.. das wirklich umfangreich
Leben ist hart aber es muss ja
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

JA, umziehen ohne Zustimmung der ArGe wäre ein großer Fehler!!
Wenn die WG sich auflöst, sollten Sie das in irgendeiner Form nachweisen können, Kündigung des Hauptmieters oder Vermieters oder der Mietergemeinschaft. Und Sie sollten auch begründen können, warum Sie nicht zu Ihren Eltern zurückziehen können( nehme einfach mal an, die Frage könnte kommen)

Wenn die Termine der ArGe langfristig vergeben werden, fragen Sie mal, ob Sie nicht eine allgemeine Übernahmeerklärung für den zukünftigen Vermieter erhalten können. Sowas wie: Wohnung wird bis zu ...qm und ...€ Netto-Warmmiete übernommen. Sonst ist ja jede Wohnung vor der Zusage weg.

wenn Sie wegen Auflösung der WG umziehen müssen, haben Sie m.M. nach auch Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten, deshalb lohnt sich die Zeitinvestition allemal.
sas.81
Beiträge: 3
Registriert: 10.04.2006 00:10
Wohnort: hannover

..

Beitrag von sas.81 »

Vielen
Dank erstma für Ihre hilfe...
werde mich als erstes ma mit dem Arbeitsamt in Kontakt setzten..

äm ich habe heute dieses hier noch gefunden, was davon zuhalten?


Nicht vergessen

Beziehen Sie derzeit Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit? Dann teilen Sie Ihrer bisherigen Bundesagentur für Arbeit spätestens eine Woche vor dem Umzug Ihre neue Anschrift, Ihren neuen Namen usw. mit.

Nur eine Woche Zeit

Hierzu müssen Sie das Formular "Veränderungsmitteilung" verwenden, das Sie in Ihrer Agentur für Arbeit bekommen. Ist nach Ihrem Umzug eine andere Agentur für Arbeit für Sie zuständig, müssen Sie sich bei dieser melden, um den fortlaufenden Leistungsbezug zu gewährleisten. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld kann sonst zumindest für den Zeitraum entfallen, in dem Sie sich nicht bei Ihrem Arbeitsamt umgemeldet haben. Wichtig ist, dass Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit im Rahmen Ihrer Arbeitsfähigkeit zur Verfügung stehen.
Leben ist hart aber es muss ja
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

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