Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich arbeite seit 1 April in einer MAE Maßnahme, also 1,50€ Job, der läuft ja denke ich sowieso über das Arbeitsamt, da solche Firmen ja von der Arge gefördert werden um 1-1,50€ Jober einzustellen...ist ja jetzt auch egal, aber zu meiner Frage...muß ich die Maßnahme im AlgII Folgeantrag eintragen und wenn ja, worunter und ist eine Kopie der Vereinbarung mit der Firma mit rein zu legen?
Ist doch eigentlich blödsinn, da die Arge doch eh davon informiert ist...oder sehe ich das Falsch?
1-1,50€ Job's, zählen doch eigentlich auch nicht zu einem zusätzlichen Einkommen, da sie ja eh vom Träger bezahlt werden...richtig?
Also ist eigentlich doch nicht's davon im Folgeantrag einzutragen?
Nein, du musste die 1-Euro-Job-Maßnahme im Folgenantrag nicht mit angeben. Habe im Oktober auch nachgefragt, die Maßnahme muss nicht mit angegeben werden.