Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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DjTermi
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Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?

Beitrag von DjTermi »

Öfter kommt diese Frage:
Antrag bei der Behörde verschwunden - was nun?
Mein Vorschlag !!!

1. Vorbeugen!
Natürlich kannst Du nicht verhindern, dass auch bei Deinem ALG II-Träger Fehler passieren und Unterlagen verschwinden. Aber Du kannst den Folgen vorbeugen, die das für Dich haben kann: Auch wenn's mühsam ist -Anträge immer persönlich abgeben, eine Kopie vom Behördenmitarbeiter als "entgegengenommen am ...." unterschreiben lassen und zu Deinen Unterlagen nehmen. Nur so kannst Du im Streitfall beweisen, dass Du Deinen Antrag auch wirklich abgegeben hast.

2. Nachhaken
Wenn ein Antrag trotzdem unauffindbar wird, erst mal vor Ort die Leute nachdrücklich auffordern, den verschlampten Antrag zu suchen. Das sollte man in jedem Fall persönlich tun und dabei viel Geduld und gute Nerven mitbringen: freundlich bleiben auf Teufel-komm-raus, aber zäh und beharrlich und sich nicht rausschmeissen lassen.

3. Letztes Mittel
Wenn auch das nichts geholfen hat, verlangt man förmlich zur Niederschrift (d.h. ein Behördenmitarbeiter muss das sozusagen nach Deinem Diktat festhalten, und zwar nicht nur auf einem Notizzettel, sondern richtig ordentlich) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X (Zehn) mit der Begründung, dass Dein Antrag zwar nachweislich abgegeben wurde, aber in der Behörde nicht auffindbar ist. Das bedeutet: Damit wird ein Fristversäumnis, das nicht "auf Deine Kappe geht". ungeschehen gemacht und sozusagen die Uhr zurückgedreht. Sodann gibt es zwei Varianten, die sich leicht unterscheiden:

Wenn man Dir auf der Stelle sagt: ja, Wiedereinsetzung ist gewährt, solltest Du einen vorbereiteten neuen ALG II-Antrag mit allen nötigen Nachweisen aus der Tasche ziehen und darauf bestehen, dass man Dir schriftlich die Wiedereinsetzung und die Entgegennahme des Antrag bescheinigt. Er muss dann ab dem Zeitpunkt bewilligt werden, für den Dein ursprünglicher, aber verloren gegangener Antrag gestellt worden war.

Wenn man Dir diese Wiedereinsetzung verweigert oder Dich hinzuhalten versucht, lässt Du Dir schriftlich geben, dass die Wiedereinsetzung nicht gewährt wurde und gibst Deinen Antrag trotzdem ab - natürlich gegen eine Empfangsbestätigung!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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