Umzug zweier ALG2 Empfänger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Lunatic
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Umzug zweier ALG2 Empfänger

Beitrag von Lunatic »

Hallo!
Mein Freund und ich wohnen zur Zeit bei meinen Eltern zur Untermiete.
Wir wohnen in Gelsenkirchen (NRW) und würden gerne nach Krefeld (NRW) ziehen.
Wir haben auch schon eine Wohnung in Aussicht, die wir evtl. auch bekommen.
Auch in Krefeld haben wir mehr Chancen auf Arbeit, mein Freund hat evtl. schon eine Stelle.
Ist das ein Grund, um Umzugshilfe und alles zu beantragen?

Ich weiß, dass wir maximal 60m² beziehen dürfen, die Wohnung hat 53m².
Aber wieviel € darf die Miete betragen?
Unsere Wohnung, die wir in Aussicht haben hat 345 € Kaltmiete und 395 € Warmmiete, inkl. Heizkosten.
Die Wohnung hat Zentralheizung und wurde 1998 erbaut.

Zu welchem Arbeitsamt muss ich hin? Nach Gelsenkirchen oder Krefeld?
Was muss ich alles vorlegen?
Ich habe einen Ausdruck von der Wohnungs- Annonce, wo alles drin steht.

Was bezahlt mir das Amt alles, wenn es überhaupt was zahlt?
Darf ich die Wohnung mit meinem Freund anmieten?

Wir schauen uns die Wohnung morgen an und wenn wir sie bekommen sollte, wollte ich Montag zum Amt gehen.
Lunatic
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Beitrag von Lunatic »

Vielen Dank für die "Hilfe"
hat sich nun erledigt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ich habe deine Nachricht hier nicht gelesen " Sorry " !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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