Kleiderschrank für meine Tochter?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Josdo
Beiträge: 81
Registriert: 31.03.2006 13:49
Wohnort: Saarland

Kleiderschrank für meine Tochter?

Beitrag von Josdo »

Hallo.... meine Tochter lebte einige Jahre in einer Pflegefamilie und wird nach den Sommerferien wieder zu mir ziehen. Zimmer und Bett ist vorhanden, denn sie war ja regelmäßig zu Besuch und in den Ferien bei mir.

Allerdings habe ich keinen Kleiderschrank. Bekomme ich diesen dann bezahlt? Bekam bis heute KEIN Geld für meine Tochter, was ja auch richtig ist, da sie nicht bei mir lebte. Somit konnte ich ja auch nix ansparen!

Danke schon mal für Eure Antworten
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Sie haben m.E. Anspruch auf einen Kleiderschrank. Das muss aber nicht bar gezahlt werden, d.h. man kann Ihnen auch z.B. einen Gutschein für ein Möbellager geben.

Gute Seite dazu:

http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=
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