Frage wegen Wohnungsgrösse

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Tanja74
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2006 06:43

Frage wegen Wohnungsgrösse

Beitrag von Tanja74 »

Hallo, ich bin neu und hab direkt mal ne Frage..........wir wohnen im Moment mit 4 Personen in einer 74 qm Wohnung!
Es wird langsam echt eng........sind nur 3 Zimmer, wir haben inzwischen beiden Kidies ein Kinderzimmer gelassen und sind zum Schlafen ins WZ gewandert!
Wir würden gerne in eine grössere Wohnung ziehen!
ichb ekomme noch ca. 133 Euro vom AA

Nun weissi ch ja das man mit 4 Personen nur in eine 90 qm Wohnung ziehen darf!
Aber das ist hier total schlecht zu finden in der Gegend!
Es ist echt ärgerlich!
Jetzt hatten wir eine Wohnung die uns gefiel, aber die QM Zahl ist 130 :cry: !
Die Miete liegt bei ca. 850 Euro warm und Nebenkosten sind auch schon drin)!
Eigentlich ein sehr guter Qm Preis!

Was würde passieren wenn ich da reinziehen würde*angenommen*
Streicht das AA mir dann das Geld oder wie läuft das!

Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

Hy erst einmal.
In jeder Kommune liegen die QM-Preise anders, du brauchst also die Genehmigung für die Wohnung. Wir haben mit 5 Personen auch ne 155qm Wohnung und zahlen dafür nur 500Euro kalt! Da gabs auch keine Probleme.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Aus welchen Bundesland oder stadt kommt ihr ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Geh einfach zu deinem Amt und erkundige dich wie hoch der QM Preis sein darf. Nehm am besten das Wohnungsangebot mit. Meine Wohnung ist auch etwas teurer als erlaubt, zwar nur 5 € aber das war schon ein Kampf das bischen mehr zu bekommen. Vor allem ist das schon eine Sozialwohnung und billiger geht einfach nicht. Bei mir in Düsseldorf liegt der erlaubte QM Preis bei 6,30€ warm. Allerdings hatte ich vor meinem Umzug in eine 2 Zimmer Wohnung nur ein 33m² Appartment. Da lag der QM Preis sogar warm bei 8,80€ und wurde problemlos bezahlt. Im Prinzip hätten die mich da auch schon lange auffordern können eine billigere Wohnung zu suchen. Aber grade bei so kleinen Appartments ist das quasi unmöglich
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Geh einfach zu deinem Amt und erkundige dich wie hoch der QM Preis sein darf.
Dafür ist ja das Forum gedacht, dass Leute hier anfragen um zu schauen ob Sie den weg vielleicht sparen können ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Tanja74
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2006 06:43

Beitrag von Tanja74 »

DjTermi hat geschrieben:Aus welchen Bundesland oder stadt kommt ihr ?
wir kommen aus NRW

zum Amt ist immer so ein Problem mit 2 kleinen Kinder (vorallem mit Kiwa)

kalt kostet die Wohnung 650 Euro bei 130 qm
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Welche Stadt ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Les mal hier nach :


http://www.duesseldorf.de/sozialamt/har ... unft.shtml

Laut dieser Quelle sind 130m² eh zuviel für 4 Personen. Da stehen euch nur 90m² zu und ein m²-Preis von 6,40 Euro (Miete inkl. Nebenkosten ohne Heizkosten) gilt als angemessen. Dieser Preis wird insbesondere dann berücksichtigt, wenn Sie während des Bezuges von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld eine neue Wohnung anmieten wollen (Neuanmietung).
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dj Termi
ich hätte auch mal eine Frage wegen Wohnungspreis.
Finde in meinen Unterlagen nichts zu bestimmten Orten im Kreis Limburg- Weilburg. Oder gelten im gesamten Kreisgebiet einheitliche Regelungen?
Weilburg ist z.B. zu finden.
2. Frage: Bei 2 Erwachsenen und Kleinkind (2 Jahre alt) also 3 Personen wären doch 75 qm angemessen. Wie wird das im o.g. Kreis gehandhabt wenn die Whg. 80 qm groß ist?
Danke schon mal und schönen Tag :D
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Das ist von Stadt zu Stadt doch garnicht gleich ! Bzw von Kommune zu kommune oder Arge zu Arge wie immer man das auch sehen möchte !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten