400? job - kein Versicherungsschutz

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
cas
Beiträge: 4
Registriert: 05.04.2006 09:06

400? job - kein Versicherungsschutz

Beitrag von cas »

Hallo,
lange Rede kurzer Sinn - hatte zwei Monate einen 400 ? job und habe jetzt von meiner krankenkasse erfahren, dass ich nicht versichert war, obwohl mir mein damaliger AG gesagt hat, ich wäre es.
Das ist das wohl ein Fall fürs Arbeitsgericht, oder hab ich da wenig Chancen?

Zweite Sache ist die, dass die krankenkasse natürlich die Beiträge haben will...ich wollte während meiner Zeit im 400? Job Antrag auf ALG2 stellen bzw. Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts...Kann ich das auch rückwirkend beantragen????
Somit würden die Beiträge auch bezahlt oder?

Tut mir leid, dass ich so viele blöde Fragen stelle, aber ich kenne mich auuf dem Gebiet überhaupt nicht aus und es ist grad das erste Mal, dass ich mich mit so etwas beschäftigen muss.

...vielleicht kann mir jdm. helfen???

LG
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

ALG2 kann man NICHT rückwirkend beantragen !

Wenn du einen 400€ Job machst , MUSS dich dein Arbeitgeber bei der Krankenkasse anmelden. Warum das nicht passiert ist ist mir schleierhaft.

Hast du denn volle 400€ auf die Hand/Konto gekriegt ?
cas
Beiträge: 4
Registriert: 05.04.2006 09:06

Beitrag von cas »

hallo...

nicht auf die hand - hat mit mein ag aufs konto gezahlt....
hab in nem hotel als zimmermädchen gearbeitet, da ging wohl n pauschalbetrag an die knappscxhaft abe rnichts an die krankenkasse...is sowas rechtens? *hilflosis*
cas
Beiträge: 4
Registriert: 05.04.2006 09:06

Beitrag von cas »

kann mir niemand helfen? :cry:
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Wie oben schon gesagt , bin ich der Meinung das dein Arbeitgeber dich bei der Krankenkasse anmelden muss !! Also würde ich dir vorschlagen du rufst deine Krankenkasse an , sagt denen das dein Arbeitgeber dich scheinbar nicht angemeldet hat. Dann wird der belangt und du kannst dann eventuell den Beitrag für die 2 Monate nachzahlen. Das sollte auch nicht großartig was kosten, bei nem 400€ Job zahlt man eh nicht viel an die Krankenkasse.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Die Knappschaft zahlt den Betrag weiter an die KK. Da die Knappschaft für die Minijobs zuständig ist. DAnn Rufe da mal an und frage was da los ist die nummer ist :0234 3 04 - 0


EDIT: Mann wird bei der Knappschaft angemeldet nicht bei seiner Krankenkasse wenn man ein mini job macht !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo cas
Habe das hier gefunden, schau mal nach:

http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/ ... 161/43118/
Hilft Dir vielleicht weiter.

Wenn die Möglichkeit der Familienversicherung während eines 400 € Jobs besteht ist das besser.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten