Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme im Moment Hartz 4 bis August, danach Arbeitslosengeld
Ich wohne im Moment zur Untermiete bei meinen Eltern (mit meiner kleinen Tochter 1 Jahr), dies war aber nur eine Übergangslösung, da meine Eltern selber noch ein kleines Kind (7 Jahre) haben. Im Januar erhielt ich dann die Kündigung, Grund. Eigenbedarf, meine Schwester wohnt im Moment mit meinen Eltern im Zimmer, so dass ich mit meiner Tochter zwei Räume zur Verfügung habe. Da das aber alles nicht mehr zumutbar ist, da es einfach viel zu eng ist, die Kündigung.
Nun suche ich seit zwei Monaten eine Wohnung, die meinem Bedarf entspricht, (301 Euro inkl kalter NK und 60 qm)
Nun habe ich eine passende gefunden. Also bin ich zum Arbeitsamt und habe einen Umzug beantragt. Dieser wurde mir allerdings verweigert, da ich unter 25 bin (22)
Nun habe ich einen Widerufungsbescheid eingereicht. Trotzdem werde ich wohl keine Zusage bekommen, meinte meine Betreuerin. Was nun???
Ich muß doch bis Ende April ausziehen. Meine Mutter ist schon fast am Rande eines Nervenzusammenbruchs. Ich verstehe sie auch total. Seit zwei Jahren hat sie keine Privatsspähre mehr, Schlafzimmer ist Wohn-und Kinderzimmer zugleich.
Die Beraterin meinte ich soll einfach umziehen trotz Nichtbewilligung, wir werden schon bezahlen. Aber darauf kann ich mich doch nicht verlassen. Wie komme ich doch noch zur schriftlichen Zusage (und das vor Mai? )
Weiß jemand Rat?
LG Ilka (22) und Tessa (1 Jahr)
Auszug aus elterlicher Wohnung (mit Kind) Hilfe!!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
1. Ablehnung von der ArGe schriftlich geben lassen.
2. Widerspruch einreichen und begründen, drohende Obdachlosigkeit ist ein gutes Argument!
3. Parallel, weil es eilt, Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen, da Sie nicht warten können.
Ansonsten finden Sie Hilfe in einer Beratungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
2. Widerspruch einreichen und begründen, drohende Obdachlosigkeit ist ein gutes Argument!
3. Parallel, weil es eilt, Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen, da Sie nicht warten können.
Ansonsten finden Sie Hilfe in einer Beratungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
hy erst mal,
ich wohne inmoment auch bei meiner mutter mit meiner tochter,ich bin erst 18j.
mir wurde eine wohnung zu gesprochen,ich zieh mit meinem freund und meiner tochter zum ersten juni aus.das amt bezahlt die miete von 561,50€
warm miete!!!
meine wohnung ist 75qm groß.
dir steht zu zweit eine wohnung von 411€kalt zu!!!und 65qm entspicht 2 bis 2,1/2 zimmer !!
ach wiviel personen seid ihr den inmoment???
und wie groß und wiviel zimmer hat die wohnung!!!
Liebe grüße sarah0202
ich wohne inmoment auch bei meiner mutter mit meiner tochter,ich bin erst 18j.
mir wurde eine wohnung zu gesprochen,ich zieh mit meinem freund und meiner tochter zum ersten juni aus.das amt bezahlt die miete von 561,50€
warm miete!!!
meine wohnung ist 75qm groß.
dir steht zu zweit eine wohnung von 411€kalt zu!!!und 65qm entspicht 2 bis 2,1/2 zimmer !!
ach wiviel personen seid ihr den inmoment???
und wie groß und wiviel zimmer hat die wohnung!!!
Liebe grüße sarah0202
So einfach ist das nicht.
Es gibt keine in Deutschland allgemein gültigen Regelungen zu den Kosten der Unterkunft. Die zulässigen Höchstmieten und Größen unterscheiden sich.
Unter:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
sind 61 Regelungen unterschiedlicher Kommunen und Länder aufgelistet, vielleicht finden Sie ja auch Ihre.
Es gibt keine in Deutschland allgemein gültigen Regelungen zu den Kosten der Unterkunft. Die zulässigen Höchstmieten und Größen unterscheiden sich.
Unter:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
sind 61 Regelungen unterschiedlicher Kommunen und Länder aufgelistet, vielleicht finden Sie ja auch Ihre.