ALG2 und Unterhalt
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ALG2 und Unterhalt
ich habe eine Frage und hoffe, mir kannjemand weiterhelfen. Ich bekomme in 2 Monaten mein erstes Kind und beziehe z.Zt. ALG 2 (Ost). Ich kann leider auf keinem Amt einen Vater angeben (One-Night-Stand). Das Kind bekommt ja dann auch vom A-Amt 199 € (unter 14). Eine Sozialarbeiterin erklärte mir letztens, in diesem Fall springt das Jugendamt ein mit einem sogenannten Unterhaltsvorschuß. Aber ich möchte gar keinen Unterhalt haben. Die Sozialarbeiterin sagte mir aber , das A-Amt zahlt mir diese 199 € aber nur, wenn ich auch Unterhalt beziehe ? Also kein ALG2 fürs Kind ohne Unterhalt ? Ich sehe da keinen Stich ! Können Sie mir sagen wie sich das verhält ?
Voraussetzung für einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist:, dass Sie bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirken. Die Unterhaltsvorschusskasse verlangt dann ihrerseits den Unterhalt vom Vater zurück. Wenn die Mutter den Namen des Vaters nicht angeben kann, weil Sie ihn nicht kennt, oder wenn der Vater seine Vaterschaft bestreitet, besteht auch ohne Nachweis Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Unterhaltsvorschuss können Sie nicht erhalten, wenn Sie den Vater kennen, sich aber weigern, seinen Namen zu nennen. Leistungen gibt es auch dann nicht, wenn Sie den Vater des Kindes oder einen anderen Mann heiraten oder mit dem Vater des Kindes zusammenleben.
Unterhaltsvorschuss können Sie nicht erhalten, wenn Sie den Vater kennen, sich aber weigern, seinen Namen zu nennen. Leistungen gibt es auch dann nicht, wenn Sie den Vater des Kindes oder einen anderen Mann heiraten oder mit dem Vater des Kindes zusammenleben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.