Wenn ich für April Leistungen beantragen möchte, muß ich dies dann noch im März tun? Oder reicht auch April? Schliesslich weiss ich noch nicht, wie hoch meine (zunächst mal letzten) Einnahmen im März sein werden, habe also eigentlich keine Berechnungsgrundlage fürs Amt.
Gruß
Earl Grey
Datum der Antragstellung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ja, ich weiss, es gilt das Zuflussprinzip.
Ich moechte eigentlich folgendes wissen:
Kann ich fuer den gesamten April Leistungen beanspruchen wenn ich den Antrag erst spaeter im April abgebe? Mal ganz davon abgesehen ob ich Einnahmen hatte oder nicht, die Nachweise dazu kann man ja nachreichen.
Andersrum gefragt: Koennte ich auch erst am 30. April den Antrag abgeben und trotzdem ab 1.4. Leistungen beziehen (rueckwirkend).
Gruss
Earl Grey
Ich moechte eigentlich folgendes wissen:
Kann ich fuer den gesamten April Leistungen beanspruchen wenn ich den Antrag erst spaeter im April abgebe? Mal ganz davon abgesehen ob ich Einnahmen hatte oder nicht, die Nachweise dazu kann man ja nachreichen.
Andersrum gefragt: Koennte ich auch erst am 30. April den Antrag abgeben und trotzdem ab 1.4. Leistungen beziehen (rueckwirkend).
Gruss
Earl Grey