bekomme ich den 160 euro zuschlag???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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samira191
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bekomme ich den 160 euro zuschlag???

Beitrag von samira191 »

hi

habe vom 22.7 05 bis 06.01.06 alg1 bezogen.
beziehe seit dem 14.2.06 alg2.
kann mir jemand sagen mit wieviel geld ich zurechnen habe? Da mein Antrag immer noch in irgendeiner Schublade schwimmert :-(

Komme übrigens aus Krefeld
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
die frage ist doch: Wie sieht deine genaue Situation aus.
Da ich aus Duisburg komme kenne ich sogar die nummer von Krefeld ALG II. 0180/ 100299802642 Rufe doch mal an: Und frage ob es schon bearbeitet ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Hallo samira!

Was meinst Du mit dem 160€ Zuschlag?
Verstehe dies nicht so ganz, da Du ja fragst, mit wieviel ALG2 Du rechnen kannst...


LG
Carmen
samira191
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Beitrag von samira191 »

also ich habe davon gehört das wennman vor arbeitslosengeld 1 bekommen hat einen jährlichen zuschlag von 160 euro bekommt stimmt das?
ballsport
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Beitrag von ballsport »

Also mir ist davon nichts bekannt.

Sollte ich mich aber irren, dann belehrt mich eines besseren.

Mein Mann hat vor Einführung des ALG2 auch ALG1 bekommen und hat kein zusätzliches Geld bekommen. Wenn es das doch geben sollte, dann hätte ja die BAgIS uns voll übers Ohr gehauen. :shock:

Aber vielleicht kann Dj Termi ja ein wenig Licht ins Dunkel bringen... :wink:

LG
Carmen
Gast

Beitrag von Gast »

Es geht hier sicherlich um den Zuschlag nach § 24 SGB-II?
§ 24

Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld


(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen

1.
dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und

2.
dem an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen zu zahlenden Arbeitslosengeld II nach § 19 Satz 1 Nr. 1 sowie Satz 2 oder Sozialgeld nach § 28.

(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr

1.
bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,

2.
bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und

3.
für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind

begrenzt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn man vorher Arbeitslosengeld I bekommen hat, bekommt man in den ersten beiden Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges einen Zuschlag. (§24 SGB II)

Um herauszufinden, wie hoch der ist, muss man zunächst die letzten Bescheide über Arbeitslosengeld I und Wohngeld rauskramen und die Summen zusammenzählen. Nehmen wir an, es kommen 1.000 Euro dabei raus.

Dann muss man ausrechnen, wieviel Arbeitslosengeld II man bekommen würde.Nehmen wir an, es kommen 700 Euro dabei raus.

Dann kommt es auf den Unterschied zwischen beiden Zahlen an, das sind hier 300 Euro.

Man bekommt dann im 1. Jahr zwei Drittel des Unterschiedes, also 200 Euro.
Im 2. Jahr gibt es noch ein Drittel, also 100 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld II.

Und jetzt kommt Trick 17: Damit das Ganze nicht zu teuer wird, wird der Zuschlag "gedeckelt", das heißt, es gibt eine Obergrenze:

Obergrenzen für den
BEFRISTETEN ZUSCHLAG
1. Jahr 2. Jahr
Eine Person 160 € 80 €
zwei Partner 320 € 160 €
Kind bis 17 60 € 30 €

Im Beispiel von oben bekommt der Arbeitslose also nur dann zunächst 200,00 Euro und dann noch 100,00 Euro, wenn er in einer Partnerschaft/Ehe/eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Ist er alleinstehend, bekommt er trotzdem im ersten Jahr nur 160 Euro und im zweiten Jahr 80 Euro.

Der Grund für den Zuschlag ist Folgender:
Arbeitslose, die früher besser verdient haben, machen mit dem Arbeitslosengeld II Miese: Die Arbeitslosenhilfe, die sie nach altem Recht lebenslang erhalten hätten, wäre für sie höher gewesen, als das Arbeitslosengeld II, das sie nach dem neuen Recht bekommen.

Diese Menschen haben während ihrer Berufstätigkeit auch höhere Summen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt als Geringverdiener. Deshalb sollen die Nachteile wenigstens ein bisschen aufgehoben werden, indem sie in den ersten zwei Jahren den Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bekommen.

Wenn man eine Arbeit aufnimmt, kann es passieren, dass man dadurch den Hartz-IV-Anspruch verliert, und noch dazu den Anspruch auf den befristeten Zuschlag. Und dann könnte man mit Arbeit schlechter da stehen, als ohne. Deshalb wird es ab 1. Oktober möglich sein, dass man in einer solchen Situation ein Einstiegsgeld bekommen kann.

Bitte wenn ihr fragen dazu noch habt, wendet euch an die ARGE oder Kommunen, da ich dies nicht alles beantworten kann :P

Aber hoffe die information reicht euch...
Zuletzt geändert von DjTermi am 30.03.2006 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von DjTermi »

Na super da war der Ralf mal wieder schneller *g
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samira191
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Beitrag von samira191 »

könnte mir jemand das mal ausrechnen wenn ich Ihm die benötigen Daten von mir gebe. Ich blik da vor Paragraphen net mehr durch. Bitte Bitte :)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich habe doch extra eine Beispiel Rechnung rein gemacht, einfach deine werte einsetzen.
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samira191
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Beitrag von samira191 »

Ich blick da net so richtig durch habe auch nie Wohngeld bekommen. Wäre super wenn mird as jemand mal genau ausrechnen kann
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dann schreibe deine werte mal hier rein ;)
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Beitrag von samira191 »

Ja hjer he rrein schreiben ist wohl ein bissl unpassend. Vieleicht könntest mir ja sagen welche Daten du konkret alle brauchst könnt die es per email schicken :P hihi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Schaue mal Email !!!
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samira191
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hallo dj termi

Beitrag von samira191 »

huhu
hast du mich vergessen mit der beantwortung meiner email???



liebe grüße



anja
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Habe ich nicht, muss da was nach schlagen,
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samira191
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Beitrag von samira191 »

ach menno ;-)
aber hast bestimmt auch so viel zu tuen, wollt dir aber auch noch ein dickes Lob überbringen das Du dich hier so zur Verfügung stellst. Find ich klasse



ps. wann bekomme ich denn ne Antwort??? ;-)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

:oops: :oops: :oops: :oops: DANKE :)
Aber ich mache es gerne, ich Helfe gerne wo ich kann :lol:
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yoyo
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Beitrag von yoyo »

Hallo,

Ich beziehe das ALG I und meine Frau seit dem 1.3.06 das ALG II. Meine Frau hat laut Bescheid auch den Zuschlag zum ALG II (ca. 100 EUR) von 320 EUR erhalten. Wir haben gleichzeitig unwissentlich unsere Steuerklassen geändert (ich von 4 auf 3, Frau von 4 auf 5), sodass ich jetzt mehr ALG I bekomme. Jetzt aber haben wir ein Problem. Laut dem neuen Bescheid von meiner Frau, hat sie kein Anpruch mehr sowohl auf das ALG II als auch auf den Zuschlag, weil mein ALG I (ca. 1020 EUR) die Grenze übersteigt.

Frage: Wird durch die Rückänderung der Steuerklassen auf 4-4, das ALG II und der Zuschlag in gleicher Höhe für meine Frau bewilligt bzw. was sonst müssen wir unternehmen? Laut Aussage des Sachbearbeiters wär das nicht möglich. Ich kann nicht daran glauben.

Für ein paar Tipps, vielen Dank.
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