Hallo würde gerne eine WG mit meiner Freundin und ihren beiden Kids gründen:
Wohnen im eigen Haus meines Vaters bis jetzt alleine sprich das Amt wird mir bestimmt kein Wohngeld zu geben oder doch ??
Was ist jetzt wenn ich eine Wg mit meiner Freundin gründe und sie als
Haupmieterin im Mietvertrag steht und ich mit ihr einen Untermietvertrag mache bekommen wir dann beide Geld vom amt da sie auch Hartz4 bekommt ??
Getrennte Zimmer und Bäder sollen nicht das Problem sein was muss man denn noch alles beachten bei einer Wg ???
und wenn sie kontroliernen kommen muss man sie ja doch auch nur mit Voranmeldeung reinlassen oder ???
Danke euch schon mal vorab für eure stellungsnahme
Gruß
JAckass
Wohngemeinschaft mit zwei kids
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unser Grundgesetz erlaubt es jedem Bürger an jedem Ort mit wem auch immer zusammenzuwohnen.
Nach dem SGB II erhalten Sie die Grundsicherung incl. "angemessene" Leistungen für Unterkunft und Heizung. Den Begriff der "Angemessenheit" mit Leben zu füllen, überläßt der Gesetzgeber den Kommunen. Bundesweit müssen Sozialgerichte die Entscheidungen mancher Kommunen korrigieren.
Wie Sie mit jemandem zusammenleben, bleibt Ihnen überlassen.
Lediglich für den Erhalt von Transferleistungen und aus fiskalischen Gründen wurde der Kunstbegriff der "eheähnlichen Gemeinschaft" gebildet.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Begriff näher definiert, hiernach sollen sich Behörden und andere Gerichte richten.
Geben Sie in der Suchfunkiton des Forums den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" ein, und lesen Sie sich die gefundenen Beiträge durch.
Nach dem SGB II erhalten Sie die Grundsicherung incl. "angemessene" Leistungen für Unterkunft und Heizung. Den Begriff der "Angemessenheit" mit Leben zu füllen, überläßt der Gesetzgeber den Kommunen. Bundesweit müssen Sozialgerichte die Entscheidungen mancher Kommunen korrigieren.
Wie Sie mit jemandem zusammenleben, bleibt Ihnen überlassen.
Lediglich für den Erhalt von Transferleistungen und aus fiskalischen Gründen wurde der Kunstbegriff der "eheähnlichen Gemeinschaft" gebildet.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Begriff näher definiert, hiernach sollen sich Behörden und andere Gerichte richten.
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