Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich habe Wohngeld beantragt und bekomme dies für Februar und März, Auszahlung erfolgt im April.
Das Amt hatte mich aufgefordert ALG2 zu beantragen, da laut Berechnung der Lebensunterhalt mit Wohngeld nicht gedeckt werden kann.
Die Beantragung des ALG2 wurde im März gemacht, es steht noch ein Termin (bzw. sogar 2) aus wegen fehlender Unterlagen.
Frage: Kann mir das Wohngeld für Februar und März als Gesamtes im April als Einkommen berechnet oder nur für März beim ALG2 für März angerechnet werden?
Ein Teil des ausstehenden Wohngeldes ist für Februar, da wurde noch garkein ALG2 beantragt. Mein Konto ist überzogen und ich könnte es mit dem Wohngeld für Februar ausgleichen. Das wird die ARGE vermutlich nicht interessieren...
Weiß jemand ob die mir das Wohngeld nun komplett als Einkommen anrechnen dürfen?