Leistungen zu unrecht nicht erbracht (Trotzdem Widerspruch!)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Georg Heil
Beiträge: 5
Registriert: 26.02.2006 22:28
Wohnort: Hemmoor

Leistungen zu unrecht nicht erbracht (Trotzdem Widerspruch!)

Beitrag von Georg Heil »

Nach § 44 Abs.1 Satz 1 SGB X
kann einem Widerspruch auch dann statt gegeben werden wenn die Frist abgelaufen ist. Es sei denn
Nach § 44 Abs.1 Satz 2 SGB X
der Betroffene hat vorsätzlich unvollstädnige oder unwahre Angaben gemacht.

kann mir jemand sagen, was im Sinne dieses Gesetzes vorsätzlich ist
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo Georg Heil,

Alles was nicht unabsichtlich war !!!

Denn das Gegenteil von vorsätzlich ist unabsichtlich....
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Georg Heil
Beiträge: 5
Registriert: 26.02.2006 22:28
Wohnort: Hemmoor

lohnt sich vielleicht klage wegen vorsatz

Beitrag von Georg Heil »

danke.
ich hatte auch eine definition gefunden
Wer wissentlich und willentlich handelt und die möglichen Folgen billigt,
handelt vorsätzlich.
ich habe in meinem haus eine wohneinheit vermietet, da mein haus (ca 350m²) einfach zu groß für mich,meine frau und meine tochter ist.
ich bekomme von meinem mieter 250 euro.

diese 250 euro bekomme ich zu 100 % wieder abgezogen!!!
dagegen erhob ich im jan.2006 widerspruch. wegen nebenkosten und heizung. diesem wiederspruch wurde stattgegeben also werden mir 2006 nur noch 180 euro abgezogen.
jedoch nicht rückwirkend für 2005. weil ich im vermieterbogen wohl die haken nicht richtig gesetzt habe. aber damit habe ich nicht wissentlich diese folgen gebilligt. also kein vorsatz. wollte nur im forum abchecken ob sich eine klage lohnt. denn es liegt doch auf der hand, dass mein mieter heizen muss oder abfall oder wasser verbraucht. der antrag meines mieters auf heizkosten wurde nämlich abgelehnt mit der begründung in seinen 250 euro sind nebenkosten und heizung enthalten.
gruss georg heil
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Seit wann werden Ihnen denn 250,-€ abgezogen? Haben Sie damals keinen Bescheid der ArGe erhalten, in dem die Summe von den Leistungen abgezogen wurde?

Ist die Miete eine Pauschalmiete, incl. Nebenkosten und Heizung?
Georg Heil
Beiträge: 5
Registriert: 26.02.2006 22:28
Wohnort: Hemmoor

vorsätzlich

Beitrag von Georg Heil »

die 250 euro werden schon das ganze jahr 2005 abgezogen ich habe auch einen bescheid darüber. habe mir aber im jahr 2005 gedacht, dass wird schon so richtig sein. wofür vermiete ich eigentlich eine wohnung?? ja, ich habe bei diesem vermieterbogen von der arge nebenkosten inkl. angegeben. bei meinem widerspruch am 9.1.2006 habe ich den mietvertrag vorgelegt, da sind es genau aufgeschlüsselt 180 miete 30 heizung und 40 nebenkosten
georg heil
Antworten