Nach § 44 Abs.1 Satz 1 SGB X
kann einem Widerspruch auch dann statt gegeben werden wenn die Frist abgelaufen ist. Es sei denn
Nach § 44 Abs.1 Satz 2 SGB X
der Betroffene hat vorsätzlich unvollstädnige oder unwahre Angaben gemacht.
kann mir jemand sagen, was im Sinne dieses Gesetzes vorsätzlich ist
Leistungen zu unrecht nicht erbracht (Trotzdem Widerspruch!)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Georg Heil
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Hallo Georg Heil,
Alles was nicht unabsichtlich war !!!
Denn das Gegenteil von vorsätzlich ist unabsichtlich....
Alles was nicht unabsichtlich war !!!
Denn das Gegenteil von vorsätzlich ist unabsichtlich....
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Georg Heil
- Beiträge: 5
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lohnt sich vielleicht klage wegen vorsatz
danke.
ich hatte auch eine definition gefunden
ich bekomme von meinem mieter 250 euro.
diese 250 euro bekomme ich zu 100 % wieder abgezogen!!!
dagegen erhob ich im jan.2006 widerspruch. wegen nebenkosten und heizung. diesem wiederspruch wurde stattgegeben also werden mir 2006 nur noch 180 euro abgezogen.
jedoch nicht rückwirkend für 2005. weil ich im vermieterbogen wohl die haken nicht richtig gesetzt habe. aber damit habe ich nicht wissentlich diese folgen gebilligt. also kein vorsatz. wollte nur im forum abchecken ob sich eine klage lohnt. denn es liegt doch auf der hand, dass mein mieter heizen muss oder abfall oder wasser verbraucht. der antrag meines mieters auf heizkosten wurde nämlich abgelehnt mit der begründung in seinen 250 euro sind nebenkosten und heizung enthalten.
gruss georg heil
ich hatte auch eine definition gefunden
ich habe in meinem haus eine wohneinheit vermietet, da mein haus (ca 350m²) einfach zu groß für mich,meine frau und meine tochter ist.Wer wissentlich und willentlich handelt und die möglichen Folgen billigt,
handelt vorsätzlich.
ich bekomme von meinem mieter 250 euro.
diese 250 euro bekomme ich zu 100 % wieder abgezogen!!!
dagegen erhob ich im jan.2006 widerspruch. wegen nebenkosten und heizung. diesem wiederspruch wurde stattgegeben also werden mir 2006 nur noch 180 euro abgezogen.
jedoch nicht rückwirkend für 2005. weil ich im vermieterbogen wohl die haken nicht richtig gesetzt habe. aber damit habe ich nicht wissentlich diese folgen gebilligt. also kein vorsatz. wollte nur im forum abchecken ob sich eine klage lohnt. denn es liegt doch auf der hand, dass mein mieter heizen muss oder abfall oder wasser verbraucht. der antrag meines mieters auf heizkosten wurde nämlich abgelehnt mit der begründung in seinen 250 euro sind nebenkosten und heizung enthalten.
gruss georg heil
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Georg Heil
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vorsätzlich
die 250 euro werden schon das ganze jahr 2005 abgezogen ich habe auch einen bescheid darüber. habe mir aber im jahr 2005 gedacht, dass wird schon so richtig sein. wofür vermiete ich eigentlich eine wohnung?? ja, ich habe bei diesem vermieterbogen von der arge nebenkosten inkl. angegeben. bei meinem widerspruch am 9.1.2006 habe ich den mietvertrag vorgelegt, da sind es genau aufgeschlüsselt 180 miete 30 heizung und 40 nebenkosten
georg heil
georg heil