Wohnung Abgelehnt trotz bescheinigung vom jugendamt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wohnung Abgelehnt trotz bescheinigung vom jugendamt
hi leute
ich hab da nen riesen problem
also ich habe eine wohnung beim amt beantragt weil ich zu hause riesen probleme habe...
ich habe mir von meinem Sozialpedagogen auf arbeit bescheinigen lassen das wenn sich die situation nciht ändert ich vielleicht meinen ausbildungsplatz verliere...
desweiteren habe ich vom jugendamt ein schreiben wo drin steht das sie nciht mehr für mich zuständig sind und das sie dafür sind das ich einen eigennen wohnraum bekomme...
meine bearbeitungszeit für die wohnung sind 3 monate gewesen ist doch echt ne frechheit
was kann ich jetzt noch tun einen einspruch hab ich schon gemacht
mfg blub
ich hab da nen riesen problem
also ich habe eine wohnung beim amt beantragt weil ich zu hause riesen probleme habe...
ich habe mir von meinem Sozialpedagogen auf arbeit bescheinigen lassen das wenn sich die situation nciht ändert ich vielleicht meinen ausbildungsplatz verliere...
desweiteren habe ich vom jugendamt ein schreiben wo drin steht das sie nciht mehr für mich zuständig sind und das sie dafür sind das ich einen eigennen wohnraum bekomme...
meine bearbeitungszeit für die wohnung sind 3 monate gewesen ist doch echt ne frechheit
was kann ich jetzt noch tun einen einspruch hab ich schon gemacht
mfg blub
Hallo blub,
Die Wohnung wurde abgelehnt ? Wie groß war die Wohnung und wie teuer ?
Die Wohnung wurde abgelehnt ? Wie groß war die Wohnung und wie teuer ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Aus welchen Bundesland kommst Du ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hmm da kenne ich nicht gerade die Preise die angemessen sind, vielleicht meldet sich ja noch einer der die kennt !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
die Richtlinien für Berlin finden sie hier:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
1 Person 360,-€ bruttowarm steht da.
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
1 Person 360,-€ bruttowarm steht da.
Ach ja, habe ich vergessen. Sie sind wohl unter 25 Jahre alt? Dann greifen offensichtlich jetzt schon in Berlin die Gesetzesänderungen des SGBII aus Februar. Danach können Sie nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden, wenn besondere soziale Schwierigkeiten vorliegen.
Ob die nun vorliegen, sollen wohl die Sachbearbeiter der ArGe entscheiden. Ist mir ein Rätsel welche Qualifikation die dafür haben.
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Dabei können Sie sich Hilfe bei einer Sozialberatungsstelle holen, die Adresse finden Sie auch unter Tacheles.de
Ob die nun vorliegen, sollen wohl die Sachbearbeiter der ArGe entscheiden. Ist mir ein Rätsel welche Qualifikation die dafür haben.
Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Dabei können Sie sich Hilfe bei einer Sozialberatungsstelle holen, die Adresse finden Sie auch unter Tacheles.de