Wohnung Abgelehnt trotz bescheinigung vom jugendamt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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blub
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Wohnung Abgelehnt trotz bescheinigung vom jugendamt

Beitrag von blub »

hi leute
ich hab da nen riesen problem
also ich habe eine wohnung beim amt beantragt weil ich zu hause riesen probleme habe...
ich habe mir von meinem Sozialpedagogen auf arbeit bescheinigen lassen das wenn sich die situation nciht ändert ich vielleicht meinen ausbildungsplatz verliere...
desweiteren habe ich vom jugendamt ein schreiben wo drin steht das sie nciht mehr für mich zuständig sind und das sie dafür sind das ich einen eigennen wohnraum bekomme...
meine bearbeitungszeit für die wohnung sind 3 monate gewesen ist doch echt ne frechheit
was kann ich jetzt noch tun einen einspruch hab ich schon gemacht
mfg blub
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo blub,
Die Wohnung wurde abgelehnt ? Wie groß war die Wohnung und wie teuer ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blub
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Beitrag von blub »

also die wohnung war eine 2 raum wohnung
mit 46 quadrat metern und 340 € warmmiete
da haben die mir auch schon gesagt das die in der norm ist
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Aus welchen Bundesland kommst Du ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
blub
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Beitrag von blub »

ich komme aus Berlin
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hmm da kenne ich nicht gerade die Preise die angemessen sind, vielleicht meldet sich ja noch einer der die kennt !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
submarin
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Beitrag von submarin »

die Richtlinien für Berlin finden sie hier:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

1 Person 360,-€ bruttowarm steht da.
submarin
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Beitrag von submarin »

Ach ja, habe ich vergessen. Sie sind wohl unter 25 Jahre alt? Dann greifen offensichtlich jetzt schon in Berlin die Gesetzesänderungen des SGBII aus Februar. Danach können Sie nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden, wenn besondere soziale Schwierigkeiten vorliegen.
Ob die nun vorliegen, sollen wohl die Sachbearbeiter der ArGe entscheiden. Ist mir ein Rätsel welche Qualifikation die dafür haben.

Sollte dem Widerspruch nicht stattgegeben werden, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Dabei können Sie sich Hilfe bei einer Sozialberatungsstelle holen, die Adresse finden Sie auch unter Tacheles.de
blub
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Beitrag von blub »

danke für die hilfe ich werde mal da gucken :)
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