Wohnungsgröße und Miethöhe?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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olli@home
Beiträge: 6
Registriert: 07.03.2006 18:22

Wohnungsgröße und Miethöhe?

Beitrag von olli@home »

Hallo mal wieder,

wenn meine Wohnung größer als 60qm für 2 Personen ist und die Miete ebenso höher als die angemessenen 310,-€ ist, werden mir dann die 310,-€ als Mietkosten angerechnet und die 66,-€ als Heizkostenzuschuß oder wie ist das...? In unserer Bedarfsgemeinschaft ist ein Partner mit Einkommen!

Danke schonmal

Olli
Gast

Beitrag von Gast »

Die kommunalen Regelungen zu den Kosten der Unterkunft kannst du hier finden:

Tacheles
olli@home
Beiträge: 6
Registriert: 07.03.2006 18:22

Beitrag von olli@home »

Danke für die Antwort. Das hab ich auch schon gelesen. Meine Frage bezieht sich aber eher darauf, ob die Mietobergrenze als Mietkosten angerechnet werden, wenn die Wohnungsgröße eigentlich nicht angemessen ist (also größer). Oder wie wird dann der Leistungsbezug berechnet?
Gast

Beitrag von Gast »

Das ist vom Einzelfall abhängig. Im Zweifel entscheidet dies das Sozialgericht.
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