Mutterschaftsgeldberechtigt mit HarzIV???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Rowdy130676
Beiträge: 1
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Mutterschaftsgeldberechtigt mit HarzIV???

Beitrag von Rowdy130676 »

Hallo Mitleidende

Ich habe folgendes Problem!
Ich habe am 29.03.06 den errechneten Geburtstermin meines 2. Kindes!
Ich befinde mich derzeit noch im Mutterschaftsurlaub mit Unterstützung ALG2! Ich bin also nicht Arbeitslos und nicht Erwerbstätig!
Kann ich Mutterschaftsgeld beziehen? Wenn ja, kann mir einer verraten wo ich das beantrage und mit welchen Stellen ich mich auseinander setzen muss?
Rowdy
ballsport
Beiträge: 250
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Beitrag von ballsport »

Hallo Rowdy!

Mutterschaftsgeld habe ich im letzten Jahr nicht erhalten. Kann da nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen.
Das gibt es, laut Krankenkassen (dort bekommt man das Mutterschaftsgeld) nur wenn man entweder arbeitet oder wenn man ALG1 bekommt.
Zumindest war es bei mir die Auskunft, die ich erhalten hab.

Versuche es trotzdem mal und erzähl, was sie Dir gesagt haben.

Was Du auf jeden FAll bekommst ist Erziehungsgeld. Sind, wenn Du nur ALG2 Leistungen bekommst, 300,-€.

Kann als Tip Dir noch mitgeben: Besorge Dir alle Anträge (Kindergeld,Erziehungsgeld) jetzt und fülle sie soweit Du kannst schon aus. Nehme die dann mit ins Krankenhaus und beauftrage jemanden gleich nach der Geburt, diese beim entsprechenden Amt einzureichen.
Behörden sind ja bekanntlich etwas langsamer und es kann schon ein paar Tage/Wochen dauern, bis alles bewilligt ist und dann auch gezahlt wird. Es wird im Regelfall ab Tag der Antragstellung bezahlt und wenn man diese Anträge verspätet abgibt (Säuglinge lassen einem in den ersten Wochen nicht grad unbedingt Zeit für Behördengänge), dann geht Dir vielleicht eine zustehende Zahlung verloren.

Falls Du Unterhalt für dein Baby beantragen mußt (Vater lebt nicht mit im Haushalt; kann keinen oder nur anteiligen Unterhalt zahlen) dann geh auch beim Jugendamt rein und hole Dir den UVG-Antrag (UVG = Unterhaltsvorschußgesetz). Dann hast Du eigentlich alles soweit zusammen und brauchst nach der Geburt nicht so viele Wege zu machen sondern kannst Dich erst einmal auf Dich und Dein Baby konzentrieren.

Wünsche Dir viel Glück und nur schöne Zeiten mit Deinem Baby und alles Gute, wenn die Geburt soweit ist.

lg
Carmen
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