liebe leser ich würde mich über eine hilfreiche antwort freuen..
ich bin 19 und noch schülerin..wohne mit meinen eltern auf ca. 38 m² wohnfläche, hab ekein eigenes zimmer..reicht das aus um Hartz 4 bzw Wohngeld zu bekommen?
wenn ja kann ich dann auch mit meinem verlobten zusammenziehen.. er würde seinen teil auch selber bezahlen..
ICH BITTE UM DRINGENDE UND SCHNELLE ANTWORT!!!!!!!
Gruß Ireen
Jung, arm sucht.... ;)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nach den aktuellen Verschärfungen des SGBII kann ein Volljähriger unter 25 in Ihrer Situation nur dann finanziert ausziehen, wenn er aus schwerwiegenden Sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann.
Was das nun eigentlich praktisch heisst, weiss noch keiner. Aber:
Wenn Ihre Eltern Sie aus der Wohnung werfen und sich weigern, Sie wieder aufzunehmen, dann müßten Sie eine Chance haben.
Was das nun eigentlich praktisch heisst, weiss noch keiner. Aber:
Wenn Ihre Eltern Sie aus der Wohnung werfen und sich weigern, Sie wieder aufzunehmen, dann müßten Sie eine Chance haben.
Das wird kein Spaziergang
Hallo Reni,
leider wirst du den Grund für deinen Auszug nachweisen müssen (z.b. anhand Jugendamt / Polizei / Ärtze / Soziale Dienste etc. oder was die Arge noch alles verlangen könnte ..........und leider ist noch nicht klar was die verlangen werden ....)
Wie unser Grottenholm schreibt :
"Nur wegen schwerwiegenden Sozialen Gründen"
und die müssen eben belegt werden !!!
LG aus Aachen
-US-
leider wirst du den Grund für deinen Auszug nachweisen müssen (z.b. anhand Jugendamt / Polizei / Ärtze / Soziale Dienste etc. oder was die Arge noch alles verlangen könnte ..........und leider ist noch nicht klar was die verlangen werden ....)
Wie unser Grottenholm schreibt :
"Nur wegen schwerwiegenden Sozialen Gründen"
und die müssen eben belegt werden !!!
LG aus Aachen
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Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
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