Dringende frage bez. umzugs in andere wohnung !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Gast

Dringende frage bez. umzugs in andere wohnung !

Beitrag von Gast »

hallo


ich bewohne zur zeit ein zimmer einer 3raum wohnung , die auf den namen meines grossvaters läuft.

ich erhaslte den regelsatz 345 euro plus 170 euro miete warm. nun hat mein gv die wohnung gekündigt und ich muss bis ende märz hier raus.

nun habe ich seid 3 monaten bis zum heutigen tage erfolglos eine whg gesucht , heute jedoch von meinen grosseltern den vorschlag bekommen von ihnen 100

euro mntl. zur miete dazuzubekommen. deshalb habe ich mir direkt heute eine 2 raum whg angesehen die in etwa 430 euro kosten würde.

der regelsatz in berlin ist 360 euro warm für eine person , nun habe ich vor mit der zusicherung das mir 100 euro zugegeben werden , nehste woche zum amt zu gehen und von denen eine einwilligung der mietübernahme zu erreichen.

jetzt habe ich von der mutter meiner freundin erfahren das dies vom amt nicht bewilligt wird , also das man von aussen was zubekommt.


was sagt ihr dazu ? die neue wohnung ist echt der hammer , was kann ich tun um sie zu bekommen , was für unterlagen brauche ich ??
habe z.z. einen ein euro job mit 180 euro zusätzlich im monat , komme demnach auf momentan 515+180= 695 euro....... gebt mir bitte tipps !

danke für eure hilfe !!!
Gast

Beitrag von Gast »

Grundsätzlich folgendes:
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen

(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

1.
Einnahmen, soweit sie als

a)
zweckbestimmte Einnahmen,

b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Ein entsprechendes Gerichtsurteil ist mir noch nicht bekannt.

Vielleicht hat ja noch jemand entsprechendes aus den BSHG Zeiten im Hinterkopf?
Gast

Beitrag von Gast »

sorry aber ich hatte einen anstrengenden tag , kannst du mir das nochmal kurz verständlich erklären :? ?
Gast

Beitrag von Gast »

Als Beispiel ein Fall, den ich so in Erinnerung habe:

Ein Arbeitsloser wohnt auf dem Land, die nächste Stadt ist 40 Km entfernt, der Bus fährt nur 4 mal am Tag, eine Bahn gibt es nicht.

Seine Eltern schenken ihm € 5000 für ein Auto und bezahlen die Kosten für Versicherung und Steuern.

Die Arge stellt die Leistung ein, er geht dagegen vor Gericht.

Die € 5.000,- waren für das Auto, also zweckgebunden, und sinnvol, um die Mobilität für die Arbeitssuche und bei evtl. Arbeitsaufnahme sicherzustellen.
Auch die Übernahme von Versicherung und Steuern waren zweckgebunden und standen nicht in Konkurenz zu den Leistungen nach dem SGB II, da im Regelsatz für die Unterhaltung eines PKW keine Leistung enthalten ist.

Die Frage, die Du stellst, ist ja die, ob und wenn wie man den § 11 auf Deinen Fall anwenden kann.

Dies kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen.
Gast

Beitrag von Gast »

du versuchst mir zu sagen , das ich die 100 euro die mir meine grosseltern beisteuern wollen so anführen kann , das sie zweckgebunden sind und ähhh..... klappt nicht :) ich hab jez gleich noch ne besichtigung und muss mir das in aller ruhe nochmal zu gemüte führen. danke vorerst !

gruss


edit;

so jez hab ichs mir nochmal durchgelesen und so ansatzweise verstanden.
mir geht es nicht darum ob mir das geld was mir meine grosseltern zu der wohnung beisteuern wollen in irgendeiner weise angerechent wird , darauf lasse ich einen brauen , mich interessiert nur wie ich die tatsache das mir eben diese 100 euro zugesteuert werden sinnvoll und vorallem für mich effizient ins spiel bringen kann. mein derzeitiger wissensstand ist der , das das amt diese miethöhe ablehnen kann , ich kann jetzt nur auf die kooperation vom amt hoffen und das ist mir zu wenig , ich möchte rechtskräftige argumente haben , bzw zumindest das wissen !!!!!!!

ich will den regelsatz der mir von rechtens her zusteht (360warm) garnichtmal ausschöpfen , ich würde eventuell mir 300 bzw 330 oder so vom amt bezahlten lassen den rest würde ich aus meinen einküfnten (ein euro job und grosseltern) bezahlen , wie bringe ich das durch ???
Gast

Beitrag von Gast »

up
Gast

Beitrag von Gast »

soundjunge hat geschrieben:wie bringe ich das durch ???
Diese Frage ist in diesem Rahmen hier nicht zu beantworten.

Ich persönlich würde mir juristischen Rat holen. :wink:
Gast

Beitrag von Gast »

:? ein persönlicher tipp wie ihrs gemacht habt in dieser o.ä. situation hätte mir mehr geholfen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Kostenlose Hilfe finden Sie unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Das dürften eben noch nicht soviele Leute versucht haben, zweckbestimmte Einnahmen wie Mietzuzahlungen durchzusetzen. RECHTSKRÄFTIGE Argumente sind hier nur Gerichtsurteile, und die gibt es meines Wissens kaum zu dem Thema.

Das SGBII ist ja kaum mehr als ein Jahr alt, bevor Gerichte richtungsweisende Urteile zu dem Thema erlassen, geht noch Zeit ins Land. Deshalb sollten Sie doch erst mal eine Beratungsstelle kontaktieren (Adresse s.o) oder einen Fachanwalt.
Antworten