3 Monatige Sperre des ALG II (100%)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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skr
Beiträge: 1
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3 Monatige Sperre des ALG II (100%)

Beitrag von skr »

Hallo, ich brauch unbedingt Hilfe!

Ich hatte im November letzten Jahres eine Stelle im Helferbereich abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch Arbeitslosengeld I bezogen. Aus diesem Grund habe ich eine Sperrzeit von 3 Wochen erhalten vom 23.11.05 - 13.12.05.

Da mein ALG I zum Ende des Jahres ausgelaufen ist musste ich ALG II beantragen. Dies habe ich am 20.12.05 getan
Nachdem der Antrag bewillg wurde, hatte ich mitte Januar ein Schreiben erhalten, dass ich automatisch eine weitere Sperrzeit von 12 Wochen von 100% erhalte! Dies gilt für unter 25 Jähirge (Ich bin 21).

Ich kann das nicht nachvollziehen. Man hat mich doch schon bestraft, mit der 3 wöchigen Sperre. Und nun sind es zu dem selben Vorfall nochmal 12 Wochen. Ich habe mit Hilfe einer Freundin, die Sachbearbeiter im Leistungsbereich für ALG II ist, Gesetzesbücher gewelzt.

Wir habe jedoch kein Gesetz gefunden, welche diese Rechssprechung erklärt. Nach unserem Wissensstand ist diese Sperre nur zulässig, wenn die Sperrzeit vom ALG I über den Zeitraum hinaus geht, wo man ALG II beantragt.

Beispiel: ALG I Sperre vom 01.12.05 bis 31.12.05 ---> Antrag ALG II 25.12.05

Dies ist bei mir nicht der Fall (s.o.), deswegen habe ich Widerspruch eingelegt, da die Sperre meiner Meinung nach rechtswidrig ist!

Es kommt noch dazu, dass ich den Widerspruch zu spät geschrieben habe (2 Wochen), weil ich das Schreiben falsch verstanden habe und es erst gemerkt habe, als ich kein Geld bekommen habe.

Aber Fakt ist doch, dass bei rechtswidrigen Verhalten seitens der ALG II Stelle, diese Kürzungen schon von Anfang an nicht rechtsgültig sind, daher spielt es doch keine Rolle wann der Widerspruch geschrieben wurde oder??
Bei Kaufverträgen ist es doch genauso! Wenn ein Vertrag nichtig (schwebend unwirksam) ist, kann man ihn anfechten oder für ungültig erklären auch wenn die Fristen verstrichen sind. Warum sollte es für Fehler seitens der ALG II Stelle Ausnahmen geben?


Kann mir jemand helfen und mir sagen, ob dieses Verhalten der ALG II Stelle den Gesetzen entspricht, weil ich überhaupt nichts dazu gefunden habe.
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