Umzug in eine größere wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
jackass74
Beiträge: 5
Registriert: 04.03.2006 18:28
Wohnort: bad breisig

Umzug in eine größere wohnung

Beitrag von jackass74 »

Hallo zusammen ich habe vor mit meinen beiden Kids in die nähe von meinem freund zu ziehen ! Sprich von Hessen nach Rheinlandpalz!
Wie begründe ich den Unzug am besten beim Amt ??Da ich auch in ein Haus ziehen möchte das aber laut Mietvertrag ca 100qm hat und das Amt ja nur 75qm zahlt, kann ich dem Amt mitteilen das ich die diferenz selbst
übernehme oder stellen die sich dann quer???
würde mich über Tipps und Anregungen freuen

jackass
Suzi21
Beiträge: 15
Registriert: 02.02.2006 12:23

gast 666

Beitrag von Suzi21 »

Also ich ziehe jetzt auch in eine größere wohnung! Das amt zahlt nur die gewisse Grundkaltmiete die für sie angemessen sind! quadratmeter zahl ist iHnen hier schnuppe! ich liege 60euro über der grundkaltmiete! Musste einen schrieb unterschreiben das ich die differenz von der grundkaltmiete selbst übernehme! Somit war das dann erledigt fürs amt!

Am besten du informierst dich bei deinem zustelligen amt! da das ja immer unterschiedlich ist von bundesland/stadt!

nach dem Grund des Umzugs fragen Sie immer!
jackass74
Beiträge: 5
Registriert: 04.03.2006 18:28
Wohnort: bad breisig

Beitrag von jackass74 »

Danke dir für den Tipp habe es mir so ungefair auch gedacht !
Was passiert denn denn wen man einfach sagt das man aus privaten Gründen umziehen mag bzw. es für die Kids besser ist da ich ja jetzt in einer Stadt wohne und nun naja entwas Ländlicher ziehen möchte ??
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Das ist ja kein wichtiger Grund: Du möchtest ja umziehen weil es Dir Persönlich schöner wo anders ist, und das wird das Amt nicht anerkennen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
jackass74
Beiträge: 5
Registriert: 04.03.2006 18:28
Wohnort: bad breisig

Beitrag von jackass74 »

das hast du ja recht *zwinker*Aber was könnte man denn evt für wichtige Gründe angeben bzw wer hat dieses schon mla bei amt beantragt !?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

es liegt kein wichtiger Grund vor, wenn man

Umziehen möchte in eine andere Stadt oder Bundesland, da man meint dort bessere Chancen zu haben einen Job zu finden! Ein solcher Umzug muss dann kostenneutral für die Ämter sein. Zuzüglich muss man sich zuvor auch beim zuständigen Amt der neuen Stadt über die örtlich angemessene Miethöchstgrenze informieren und vor Abschluss eines Mietvertrages diesen dort vorlegen und schriftlich "absegnen" lassen. Man muss/sollte einen solchen Umzug immer mit dem derzeitig und dem künftig zuständigen Amt sehr genau absprechen (alles immer nur schriftlich), nur so lassen sich Probleme im Vorfeld schon ausräumen!


Wichtig ist bei jedem geplanten Umzug sich vorher eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung durch das zuständige Amt einzuholen!! Siehe dazu § 22 Absatz 2 SGB II .
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten