Jobkündigung von selbst und dann?????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
peggy
Beiträge: 2
Registriert: 07.03.2006 23:55
Wohnort: bei Hamburg

Jobkündigung von selbst und dann?????

Beitrag von peggy »

Liebe Mitglieder,
mein Bruder war 2 Jahre arbeitslos und hätte seit Februar 2006 Anspruch auf Hartz 4. Um dem zu entgehen hat er einen Job angenommen, in dem er etwas genausoviel verdient, wie er von der Arge erhalten würde.
Nun sagt ihm dieser Job aber nach 5 Wochen überhaupt nicht mehr zu, vor allen muss er dafür auch sehr weit fahren (1,5 Stunden pro Weg) und er würde gerne kündigen.
Geht das einfach so oder könnten ihm dadurch Nachteile entstehen?
Leider kann man ihm bei der Arge keine genaue Auskunft geben. Da wurde gesagt, daß wird individuell je nach Fall entschieden.
Kann mir hier jemand sagen, was für Konsequenzen bei einer selbst inddie Wege geleiteten Kündigung entstehen könnten?
Vielen Dank im voraus für Eure Tips und Anregungen.
Peggy
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Einfach so geht das mit der Kündigung keinesfalls und zu erwarten ist, dass eine Sperre des Arbeitslosengelds verhängt wird.
Anerkannte Gründe für eine Eigenkündigung wäre z.B. ein Umzug, weil der Ehepartner woanders eine Arbeit aufnimmt.
peggy
Beiträge: 2
Registriert: 07.03.2006 23:55
Wohnort: bei Hamburg

Beitrag von peggy »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es geht hier ja um Hartz 4, kann das genauso gesperrt werden wie
früher das Arbeitslosengeld?
Damals war es ja so, daß eine Sperre von 3 Monaten verhängt wurde, wenn man selbst zur Kündigung beigetragen oder auch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat.

Vielen Dank für schnelle Hilfe.
Gruß
Peggy
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Auch beim AlgII sind 3 Monate Sperre vorgesehen bei Eigenkündigung.
Antworten